
Nein, eine Hausverwaltung ist keine Pflicht, bietet sich aber an, wenn man als Eigentümer an einem reibungslosen Betrieb seiner Immobilie interessiert ist. Gerade für Wohnungseigentumsgemeinschaften ist ein externer Hausverwalter wichtig für die ordnungsgemäße Verwaltung der Immobilie.
Eine Hausverwaltung ist nur in Eigentümergemeinschaften mit 9 oder mehr Sondereigentumsrechten Pflicht. Zu den wesentlichen Pflichten einer Hausverwaltung gehören zum Beispiel die Instandhaltung, die Interessenvertretung und die Verwaltung der Finanzen.
Es gibt für Hausverwalter so gut wie keine verpflichtenden Qualifikationen. Lediglich zertifizierte Hausverwalter sind verpflichtet, eine Prüfung vor der IHK abzulegen. Für alle Hausverwalter gilt die Pflicht, ein gewisses Maß an Fortbildungen zu absolvieren, um ihr Wissen aktuell zu halten.
Bei hausverwaltung-hamburg.com / NOVITA arbeiten wir gewissenhaft und seriös und sind uns unserer Pflichten bewusst. Als Hausverwaltungsexperten erklären wir im Folgenden genau, wann eine Hausverwaltung Pflicht ist.
Eine Hausverwaltung ist Pflicht, wenn es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft mindestens 9 Wohneinheiten gibt und mindestens ⅓ der Wohnungseigentümer die Einstellung eines externen Verwalters verlangt. Das geht aus § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG hervor.
Die Einstellung einer externen Hausverwaltung ist optional, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft weniger als 9 Sondereigentumsrechte hat oder weniger als ⅓ der Eigentümer eine externe Verwaltung verlangt. Eigentümer in einer WEG haben das Recht, eines ihrer Mitglieder zum Verwalter zu ernennen oder sich die Verwaltungsaufgaben gemeinschaftlich zu teilen.
Obwohl eine Hausverwaltung keine Pflicht ist, lohnt es sich für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in der Regel, einen externen Verwalter einzustellen, weil dieser durch sein Fachwissen und seine Erfahrung für einen reibungslosen Betrieb der Immobilie im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes sorgt.
Die Hausverwaltung als Mietverwaltung ist niemals Pflicht, sondern für den Eigentümer immer optional. Viele Eigentümer entscheiden sich für eine Mietverwaltung, weil ihnen dadurch eine Menge Arbeit abgenommen wird.
Die wichtigsten Pflichten einer Hausverwaltung sind die Instandhaltung, die Interessenvertretung und die Verwaltung von Finanzen. Nicht zu vernachlässigen sind für die Hausverwaltung Pflichten wie die Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen und die Planung von Reparaturen.
Generell ist die Hausverwaltung verpflichtet, eigenständig Verwaltungsmaßnahmen zu ergreifen, die für die Wohnungseigentümer nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen und die zum Einhalten von Fristen und zur Abwendung von Nachteilen notwendig sind. Das geht aus § 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters im Wohnungseigentumsgesetz hervor.
In der folgenden Liste sind die wesentlichen Pflichten der Hausverwaltung zusammengefasst.
Für Hausverwalter gibt es keine Qualifikationspflichten. Grundsätzlich ist es jedem erlaubt, sich als Hausverwalter niederzulassen. Für zertifizierte Hausverwalter besteht die Qualifikationspflicht, eine Prüfung vor der IHK abzulegen.
Für Hausverwalter ist es sinnvoll, sich zertifizieren zu lassen, weil Wohnungseigentumsgemeinschaften seit dem 01.12.2023 das Recht auf einen zertifizierten Verwalter haben. Die Zertifizierung ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das bei potentiellen Kunden Vertrauen weckt.
Verpflichtend sind für einen Hausverwalter Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Geordnete Vermögensverhältnisse bedeutet, dass der Verwalter keine großen Schulden oder Insolvenzen haben darf.
Für Hausverwalter ist es Pflicht, über eine Berufshaftpflichtversicherung zu verfügen. Die Berufshaftpflichtversicherung stellt sicher, dass finanzielle Schäden gedeckt sind, wenn die Hausverwaltung einen Fehler macht (z. B. fehlerhafte Nebenkostenabrechnung).
Für eine Hausverwaltung zwar nicht Pflicht, doch lohnenswert, sind einschlägige Qualifikationen wie eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann oder zum Immobilienassistenten. Die IHK bietet einen zertifizierten Lehrgang zum geprüften Immobilienfachwirt und Wohnungsfachwirt an. Wer sich zum Hausverwalter qualifizieren lassen will, kann sich zum Beispiel zum Dipl. Kaufmann ausbilden lassen oder Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement studieren.
Grundsätzlich sollten Hausverwalter über ausreichend Fachwissen verfügen, um ihre Tätigkeit auszuüben. Ihre Expertise weisen Hausverwaltungen über ihre Qualifikationen nach, auch wenn diese keine Pflicht sind.
Für Hausverwalter gibt es die Weiterbildungspflicht, mindestens 20 Stunden Fortbildung innerhalb von 3 Jahren zu absolvieren. Die Weiterbildungspflicht gilt für den Geschäftsführer und alle Angestellten. Die vom Gesetz vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen sind Voraussetzung für die Tätigkeit als Hausverwaltung.
Die Weiterbildungspflicht für Hausverwalter gilt seit dem 01.08.2018. Vor dem 01.08.2018 war es für Hausverwalter nicht notwendig, sich fortzubilden. Heute werden Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht mit einem Bußgeld geahndet. Gute Hausverwalter nehmen mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an Weiterbildungen in Anspruch, um ihr Wissen effektiv zu erweitern.
Wir von hausverwaltung-hamburg.com / NOVITA nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil, um unsere Expertise auszubauen und immer auf dem aktuellen Wissensstand zu sein. Wir sind eine seriöse und zuverlässige Hausverwaltung, die gewissenhaft arbeitet und ihr Geld wert ist. Auch wenn eine Hausverwaltung keine Pflicht ist, glauben wir daran, dass wir für Sie und Ihre Immobilie wertvolle Arbeit leisten können. Mit unserer großen Fachkompetenz verhelfen wir Ihrer Immobilie zu einem reibungslosen Betrieb.