
Beim Wechsel der Hausverwaltung sollte man vor allem darauf achten, dass der Verwalter rechtssichere Verträge aufsetzt, alle wichtigen Aufgaben übernimmt und ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis anbietet.
Eigentümer sollten sich vergewissern, dass es bei der Hausverwaltung einen festen Ansprechpartner und eine Vertretung im Krankheitsfall gibt. Fachkompetenz und Erfahrung sind besonders entscheidende Faktoren bei der Auswahl einer Immobilienverwaltung. Idealerweise bietet der Verwalter eine Probezeit an, in der man das Arbeitsverhältnis testen kann.
Besonders wichtige Kriterien für die Auswahl einer neuen Hausverwaltung sind die Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen, der Zeitpunkt und Ablauf der Eigentümerversammlung sowie der Ablauf der Vermietung.
Wir von hausverwaltung-hamburg.com sind eine professionelle Hausverwaltung, die kompetent arbeitet und sich jederzeit für den reibungslosen Betrieb der ihr anvertrauten Objekte einsetzt.
Im Folgenden erklären wir im Detail die 10 wichtigsten Aspekte, auf die man als Eigentümer bei einer Hausverwaltung achten sollte.
Als erstes sollte man bei der Hausverwaltung auf den Vertrag achten. Es ist wichtig, dass der Verwaltervertrag vollständig ist. Zu einem vollständigen Vertrag gehören zum Beispiel Angaben zur Vertragsdauer, zur Vergütung und zu den übernommenen Aufgaben der Hausverwaltung.
Ein vollständiger Vertrag mit der Hausverwaltung schafft Klarheit und Sicherheit für beide Seiten. Mit einem vollständigen Vertrag wissen beide Parteien ganz genau, wofür die Hausverwaltung zuständig ist und wo ihre Verantwortung endet. Der Vertrag stellt eine wichtige Basis für eine produktive und profitable Zusammenarbeit dar.
Der Vertrag zwischen Eigentümer und Hausverwaltung gewährt vor allem rechtliche Sicherheit, weil in ihm die Haftungsbestimmungen klar definiert sein sollten. Die Rechte und Vollmachten des Verwalters sollten ebenso im Vertrag festgehalten werden. Die Aufgaben der Immobilienverwaltung sollten im Vertrag in Grundleistungen und Sonderleistungen aufgeteilt werden.
Nicht zu vernachlässigen sind im Vertrag mit der Hausverwaltung Angaben zum Grundstück sowie zu Vergütungen und Sondervergütungen. Im Verwaltervertrag sollte festgehalten sein, welche Unterlagen die Immobilienverwaltung vom Eigentümer erhalten hat.
Der Verwaltervertrag ist einer der wichtigsten Aspekte bei der Wahl einer Hausverwaltung. Bei unvollständigen Verträgen kommt es schnell zu Streitigkeiten zwischen Eigentümer und Verwalter, weil Zuständigkeiten und Rechte nicht klar definiert sind. Im schlimmsten Fall führt ein unvollständiger Vertrag zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten, die vermeidbar sind. Als Eigentümer sollte man daher immer genau den Vertrag mit der Hausverwaltung prüfen.
Der zweite Aspekt, auf den man bei einer Hausverwaltung achten sollte, sind die Aufgaben, die vom Verwalter übernommen werden. Eine Hausverwaltung sollte umfassende Verwaltungsaufgaben erfüllen, um dem Eigentümer Arbeit abzunehmen. Die Aufgaben sollten vom Verwalter seriös und gewissenhaft durchgeführt werden.
Wichtige Aufgaben der Hausverwaltung sind zum Beispiel die Verwaltung der Mieten, die Erstellung und Durchsetzung der Hausordnung und die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen.
Bei der Verwaltung der Mieten verbucht die Hausverwaltung sämtliche Mietzahlungen und stellt sicher, dass diese fristgerecht eingehen. Beim Ausbleiben von Mietzahlungen setzt sich der Verwalter sofort mit dem betreffenden Mieter in Verbindung, um die Mietzahlung einzufordern. Generell gestaltet die Hausverwaltung die Mieten so, dass sie für neue Mieter attraktiv sind und gleichzeitig eine gute Rendite für den Eigentümer erzielen. Im Laufe der Zeit setzt die Hausverwaltung Mieterhöhungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben durch.
Die Erstellung und Durchsetzung der Hausordnung ist eine wichtige Aufgabe der Hausverwaltung, weil die Hausordnung Regeln für das Miteinander im Gebäude aufstellt. Durch die Hausordnung wissen die Mieter, wie sie sich bei der Nutzung der gemeinschaftlichen Flächen zu verhalten haben. In der Hausordnung ist zum Beispiel geregelt, wo man Fahrräder abstellen darf und wer in welchem Monat den Müll an die Straße zu stellen hat. Die Hausverwaltung hängt die Hausordnung im Gebäude aus und stellt sie gegebenenfalls in digitaler Form zur Verfügung.
Die Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ist eine wichtige Aufgabe der Hausverwaltung, die darauf abzielt, den Wert des Gebäudes zu erhalten. Instandhaltungsmaßnahmen sind zum Beispiel die Erneuerung der Fassade, die Installation eines neuen Daches und die Reparatur von großen und kleinen Schäden. Bei Bedarf plant die Immobilienverwaltung neben Instandhaltungsmaßnahmen auch Sanierungsmaßnahmen, die auf eine Wertsteigerung des Gebäudes abzielen. Eine mögliche Sanierungsmaßnahme ist zum Beispiel der Einbau einer neuen Heizung.
Nicht zu vernachlässigen sind bei der Hausverwaltung Aufgaben wie die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Mieterkommunikation und die Dienstleisterkoordination.
Die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen ist eine wichtige Aufgabe der Hausverwaltung im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). WEGs sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung abzuhalten, auf der der aktuelle Stand und die weitere Entwicklung der Immobilie besprochen werden. Der Hausverwalter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Eigentümerversammlung zuständig.
Bei der Mieterkommunikation fungiert die Hausverwaltung als erster Ansprechpartner für die Mieter, wenn diese Fragen und Probleme haben. Der Verwalter nimmt die Anfragen der Mieter entgegen und bearbeitet sie nach bestem Wissen und Gewissen. Die Immobilienverwaltung behandelt die Mieter mit Respekt, setzt sich für ihre Zufriedenheit ein und bewahrt gleichzeitig die Interessen des Eigentümers.
Bei der Dienstleisterkoordination beauftragt die Hausverwaltung Dienstleister wie Handwerker, Architekten und Reinigungsdienste, wenn an oder in der Immobilie entsprechende Arbeiten verrichtet werden müssen. Die Immobilienverwaltung leitet die Dienstleister an und sorgt für maximale Effizienz. Am besten achtet man darauf, dass die Hausverwaltung über eigene Kontakte und Partnerschaften mit entsprechenden Dienstleistern verfügt, damit Arbeiten an der Immobilie umso schneller organisiert werden können.
Generell sollte man darauf achten, dass die Hausverwaltung ein umfangreiches Leistungsspektrum anbietet. Das Übernehmen aller wichtigen Aufgaben durch die Hausverwaltung ist vor allem dann bedeutend, wenn man als Eigentümer von allen organisatorischen Aspekten der Immobilie befreit sein will.
Als Drittes sollte man als Eigentümer auf die Kosten der Hausverwaltung achten. Die Hausverwaltungskosten liegen im Schnitt bei ungefähr 20 bis 75 Euro pro verwalteter Wohneinheit pro Monat. Die genauen Kosten hängen von der Hausverwaltung, dem Standort der Immobilie und anderen Faktoren ab.
Bei einer Immobilie mit beispielsweise 60 Wohneinheiten kostet die Hausverwaltung ungefähr 1.200 bis 4.500 Euro pro Monat bzw. 14.400 bis 54.000 Euro pro Jahr. Bei einem Gebäude mit 25 Einheiten kostet die Immobilienverwaltung etwa 500 bis 1.875 Euro pro Monat bzw. 6.000 bis 22.500 Euro pro Jahr.
Generell gilt, dass Hausverwaltungen umso günstiger sind, je mehr Wohneinheiten sie verwalten. Der absolute Preis für eine Hausverwaltung, die beispielsweise ein Gebäude mit 80 Einheiten verwaltet, ist höher als der Preis einer Immobilienverwaltung, die sich um ein Gebäude mit nur 20 Einheiten kümmert, doch die Kosten pro Wohneinheit sind geringer.
Bei der Wahl einer Hausverwaltung sollte man sich für das beste Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Kosten für die Hausverwaltung nicht auf die Mieter umlegen lassen. Lediglich Kosten, die bei der Arbeit der Hausverwaltung entstehen (z. B. für Gartenpflege) sind umlagefähig. Es ist möglich, die Kosten für die Hausverwaltung von der Steuer abzusetzen, indem man sie in der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage V einträgt.
Der vierte Aspekt, auf den man bei einer Hausverwaltung achten sollte, ist ein fester Ansprechpartner. Ein fester Ansprechpartner in der Hausverwaltung ist von entscheidender Bedeutung für den Eigentümer, weil eine konstante Kontaktperson Vertrauen schafft, für Klarheit sorgt und die Effizienz erhöht.
Ein fester Ansprechpartner innerhalb der Hausverwaltung kennt sich mit der betreffenden Immobilie aus und muss nicht erst auf den neuesten Stand gebracht werden. Eine konstante Kontaktperson weiß um die aktuellen Entwicklungen rund um das Objekt und ist in der Lage, eigenständige Entscheidungen proaktiv zu treffen. Gerade bei dringenden Angelegenheiten wie unbedingt notwendigen Reparaturen ist es als Eigentümer von Vorteil, einen festen Ansprechpartner zu haben, der sofort aktiv werden kann.
Ein fester Ansprechpartner vereinfacht für den Eigentümer die Kommunikation, weil dieser genau weiß, wer sein Gesprächspartner ist. Bei der Kommunikation mit einem einzigen festen Ansprechpartner werden Missverständnisse vermieden, weil man sich kennt und vertraut und weil man auf dem gleichen Kenntnisstand ist. Anders als bei einer einzigen konstanten Kontaktperson kommt es bei wechselnden Ansprechpartnern viel eher zu Missverständnissen, weil man sich nicht sicher ist, was die wechselnden Kontaktpersonen wissen und was nicht.
Ein wichtiger Vorteil eines festen Ansprechpartners innerhalb einer Hausverwaltung ist, dass sich die Kontaktperson mit der Immobilie identifiziert und sich für sie zuständig fühlt. Die Identifikation mit der Immobilie führt zu einer größeren Einsatzbereitschaft der Ansprechperson. Eine größere Einsatzbereitschaft der Ansprechperson bedeutet zum Beispiel mehr Proaktivität und Fürsorge.
Ein fester Ansprechpartner ist nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für die Mieter wichtig. Die Mieter brauchen eine feste Kontaktperson in der Hausverwaltung, an die sie sich wenden können, wenn sie Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Immobilie haben. Zum Beispiel ist die Meldung von Schäden und Störfällen deutlich einfacher für Mieter, wenn sie genau wissen, mit wem in der Hausverwaltung sie zu tun haben. Ein fester Ansprechpartner erhöht das Vertrauen zwischen den Mietern und der Immobilienverwaltung.
Allgemein ist eine feste Kontaktperson in einer Hausverwaltung wichtig für den Eigentümer, weil dieser so einen langfristigen Partner erhält, auf den er sich verlassen kann.
Die Vertretung im Krankheitsfall ist der fünfte Aspekt, auf den man bei einer Hausverwaltung achten sollte. Es ist für den Eigentümer sehr wichtig, dass die Hausverwaltung bei Krankheit eine Vertretung bereitstellt, damit die Immobilienverwaltung stets erreichbar ist.
Ständige Erreichbarkeit ist ein wichtiges Gütekriterium für Hausverwaltungen, weil Anfragen, Probleme und Notfälle jederzeit möglich sind. Gerade Notfälle wie Rohrbrüche und Heizungsausfall im Winter erfordern die sofortige Aufmerksamkeit der Immobilienverwaltung, unabhängig davon, ob jemand krank ist.
Eine vorhandene Vertretung im Krankheitsfall ist besonders wichtig, wenn es darum geht, bestimmte Fristen einzuhalten. Nebenkostenabrechnungen müssen beispielsweise fristgerecht an die Mieter verschickt werden. Bei Versäumen der Frist haben die Mieter die Möglichkeit, die Nebenkostenabrechnung anzufechten.
Eigentümerversammlungen sind eine Veranstaltung, die fristgerecht mindestens einmal im Jahr stattfinden muss. Findet die Eigentümerversammlung nicht fristgerecht statt, weil die Hausverwaltung einen Krankheitsfall hat, führt dies potentiell zu rechtlichen Konsequenzen. Das Vorhandensein einer Krankheit schützt nicht vor den rechtlichen Konsequenzen.
Eigentümer profitieren von einer Vertretung im Krankheitsfall, weil die Hausverwaltung dadurch handlungsfähig bleibt. Das Vertrauen zwischen Eigentümer und Immobilienverwaltung wird gestärkt, wenn letztere demonstrieren kann, dass sie auch bei Krankheitsfällen erreichbar ist und bei Bedarf reaktionsschnell Maßnahmen ergreifen kann.
Sechstens sollte man bei einer Hausverwaltung auf Fachkompetenz und Erfahrung achten. Fachkompetenz und Erfahrung entscheiden maßgeblich darüber, wie professionell, routiniert und zuverlässig eine Hausverwaltung ihre Arbeit verrichtet.
Für die Feststellung der Fachkompetenz und Erfahrung ist es zunächst angebracht, zu prüfen, wie lange die Hausverwaltung bereits besteht und welche Referenzen sie vorzuweisen hat. Je mehr Erfahrung die Immobilienverwaltung hat, desto besser. Die Referenzen sollten gut gepflegt sein und die Dauer des Bestehens der Hausverwaltung widerspiegeln.
Neben der Erfahrung und den Referenzen ist es wichtig, die Qualifikationen der Hausverwaltung zu prüfen. Der Hausverwalter sollte idealerweise eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann absolviert haben und zusätzlich eine Qualifikation zum Immobilienassistenten vorweisen können. Ebenso geeignet sind eine Ausbildung zum Dipl. Kaufmann sowie Studienabschlüsse in den Bereichen Immobilienwirtschaft und Immobilienmanagement.
Es ist sehr wichtig, auf die Qualifikationen der Hausverwaltung zu achten, weil das Gesetz kaum verbindliche Qualifikationen vorschreibt. Grundsätzlich ist es jedem erlaubt, als Hausverwaltung tätig zu sein. Die einzige Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienverwaltung ist es, innerhalb von 3 Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung zu absolvieren. Als Eigentümer sollte man darauf achten, dass die Hausverwaltung mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an Fortbildungsstunden absolviert.
Für die Feststellung der Fachkompetenz und Erfahrung achtet man als Eigentümer am besten darauf, dass die Hausverwaltung zertifiziert ist. Ein zertifizierter Hausverwalter muss vor der IHK eine Prüfung ablegen. Das Bestehen der Prüfung gewährt den Status als zertifizierte Immobilienverwaltung und zeugt von der Kompetenz des Verwalters. Wohnungseigentümergemeinschaften mit 9 oder mehr Wohneinheiten sind dazu verpflichtet, einen Hausverwalter einzustellen, der zertifiziert ist.
Man sollte darauf achten, dass die Hausverwaltung Mitglied in mindestens einem Fachverband ist. Die Mitgliedschaft in einem Fachverband zeugt bei der Immobilienverwaltung von Kompetenz, Engagement und professionellen Kontakten. Mögliche Fachverbände für Hausverwaltungen in Deutschland sind zum Beispiel der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. (BVI) und der Immobilienverband Deutschland (IVD).
Ein wichtiges Merkmal für die Fachkompetenz und Erfahrung einer Hausverwaltung ist die Vollzeitarbeit. Eigentümer sollten darauf achten, dass die Immobilienverwaltung in Vollzeit arbeitet, weil nur so eine gute Erreichbarkeit sichergestellt ist. Hausverwaltungen in Teilzeit haben weniger Erfahrung und sind schlecht erreichbar.
Der siebte Aspekt, auf den man bei einer Hausverwaltung achten sollte, ist das Angebot einer Probezeit. Die Probezeit ist wichtig, weil man mit ihr einen fundierten Eindruck von der Arbeit der Hausverwaltung bekommt, ohne sich langfristig zu binden.
Die Probezeit ist eine Testphase, in der der Eigentümer die Arbeit der Hausverwaltung genau prüft und jederzeit die Möglichkeit hat, den Vertrag mit dem Verwalter kurzfristig zu kündigen. Die Kündigungsfristen der meisten Immobilienverwaltungen während der Probezeit betragen 4 bis 6 Wochen. Ohne Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vieler Hausverwaltungen 3 bis 6 Monate.
Während der Probezeit hat der Eigentümer die Möglichkeit, nicht nur die Arbeit der Hausverwaltung, sondern auch das zwischenmenschliche Verhältnis zwischen dem Verwalter und sich selbst zu prüfen. Wenn die Chemie nicht passt, ist es leicht, die Immobilienverwaltung während der Probezeit zu kündigen.
Aus Sicht des Eigentümers ergibt sich bei einer Hausverwaltung mit Probezeit der Vorteil, dass sich der Verwalter während der Testphase besonders anstrengt, um das Vertragsverhältnis nach der Probezeit fortzuführen. Zumindest während der Probezeit ist davon auszugehen, dass die Verwaltung der Immobilie weitestgehend reibungslos verläuft. Wenn während der Probezeit ein fundiertes Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Hausverwaltung aufgebaut wird, besteht eine gute Chance, dass der Verwalter auch nach dem Ablauf der Probezeit eine hohe Einsatzbereitschaft zeigt.
Besonders in einer Eigentümergemeinschaft ist es sinnvoll, auf eine Probezeit mit der Hausverwaltung zu achten, denn durch die Probezeit lassen sich kritische Stimmen innerhalb der WEG besser überzeugen. In der Probezeit hat die Hausverwaltung die Möglichkeit, die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft durch Taten von ihrer Arbeit zu überzeugen.
Generell ist eine Probezeit bei einer Hausverwaltung sehr wichtig, weil die Einstellung und die anschließende Kündigung bei Unzufriedenheit für den Eigentümer mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Gerade Eigentümergemeinschaften haben einen hohen Aufwand, weil sie für jede Einstellung und Kündigung einer Immobilienverwaltung eine Eigentümergemeinschaft einberufen müssen. Mit einer Probezeit werden die Einstellung und Kündigung deutlich erleichtert. Viele Hausverwaltungen haben die Bedürfnisse von Eigentümern erkannt und bieten von sich aus eine Probezeit an, um Einsatzbereitschaft und Vertrauenswürdigkeit zu signalisieren.
Die Beachtung aller rechtlichen Rahmenbedingungen ist der achte Aspekt, auf den man als Eigentümer bei einer Hausverwaltung achten sollte. Besonders wichtig ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften aus dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz.
Zum Mietrecht gehören für Hausverwaltungen zum Beispiel die Pflicht zur Einhaltung von Kündigungsfristen und das Verbot, Wohnungen ohne vorherige Ankündigung und Erlaubnis der Mieter zu betreten. Das Wohnungseigentumsgesetz verpflichtet die Immobilienverwaltung zum Beispiel dazu, mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung zu organisieren und durchzuführen.
Nicht zu vernachlässigen sind für die Hausverwaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Datenschutz. Die Immobilienverwaltung ist dazu verpflichtet, Daten von Eigentümern und Mietern vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Eigentümer sollten darauf achten, dass die Hausverwaltung die Vorschriften zur Verkehrssicherung einhält. Der Verwalter hat Sorge dafür zu tragen, dass Treppen, Flure und Außenanlagen sicher begehbar und ausgeleuchtet sind. Bei Wintereinbruch ist es die Pflicht der Immobilienverwaltung, Schnee zu kehren und Salz zu streuen.
Hausverwaltungen dürfen bei der Auswahl von Mietern keine Diskriminierung walten lassen. Geschlecht, Gender, Herkunft, Religion, Alter, sexuelle Orientierung und Behinderung haben bei der Auswahl von Mietern durch die Immobilienverwaltung keine Rolle zu spielen.
Es ist wichtig, auf die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Hausverwaltung zu achten, weil man sich ansonsten potentiell Klagen von Mietern und Behörden ausgesetzt sieht. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften muss die Immobilienverwaltung abgesetzt und ein neuer Verwalter eingesetzt werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Am besten vergewissert man sich von Anfang an, dass der Hausverwalter die rechtlichen Rahmenbedingungen einhält, um späteren Stress und Aufwand zu vermeiden.
Als Neuntes sollten Eigentümer darauf achten, wann und wie die Hausverwaltung den Zeitpunkt und den Ablauf der Eigentümerversammlung plant. Die Eigentümerversammlung ist ein wichtiges Gremium, auf dem die Eigentümer Beschlüsse über die zukünftige Entwicklung der Immobilie fassen.
Für die Eigentümer innerhalb einer WEG ist es von höchster Bedeutung, dass die Eigentümerversammlung ordnungsgemäß stattfindet und abläuft, weil Beschlüsse ansonsten rechtlich anfechtbar sind. Die Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung fällt der Hausverwaltung zu, sodass hier von Seiten der Eigentümer besondere Aufmerksamkeit gefordert ist.
Die Hausverwaltung ist zum Beispiel dazu verpflichtet, die Einladungen für die Eigentümerversammlung so zu versenden, dass sie mindestens 2 Wochen im Voraus bei den Teilnehmern eintreffen. Die Einladungen müssen die für die Versammlung geplante Tagesordnung enthalten, damit die Teilnehmer die Möglichkeit haben, sich vorzubereiten. Auf der Eigentümerversammlung darf nur über Themen abgestimmt werden, die zuvor in der Tagesordnung in den Einladungen bekannt gegeben wurden. Werden diese Rahmenbedingungen nicht eingehalten, sind die Beschlüsse der WEG-Versammlung rechtlich anfechtbar.
Eine kompetente Hausverwaltung wählt den Zeitpunkt der Eigentümerversammlung so, dass möglichst viele WEG-Mitglieder an dem Gremium teilnehmen können. Besonders geeignet ist die Durchführung von digitalen WEG-Versammlungen, weil dadurch Teilnehmer aus allen Teilen der Welt per Videokonferenz zugeschaltet werden können.
Während der Eigentümerversammlung sind ein klarer Ablauf und eine kompetente Moderation durch die Hausverwaltung elementar, damit alle Eigentümer der Diskussion folgen können und Konflikte vermieden werden. Durch einen klaren Ablauf der WEG-Versammlung werden Beschlüsse vereinfacht und Zeit wird gespart. Durch eine kompetent durchgeführte Eigentümerversammlung steigt das Vertrauen zwischen den Eigentümern und der Immobilienverwaltung.
Der zehnte Aspekt, auf den Eigentümer bei einer Hausverwaltung achten sollten, ist der Ablauf der Vermietung. Der Ablauf der Vermietung ist von großer Bedeutung, weil er maßgeblich über die erzielte Rendite entscheidet. Bei einem kompetenten Vermietungsprozess durch die Hausverwaltung lassen sich langfristig stabile Gewinne erzielen.
Es ist Aufgabe der Hausverwaltung, leerstehende Wohnungen zu bewerben und den Leerstand schnellstmöglich zu beenden, indem neue Mieter gefunden werden. Für bestehende Mieter ist die Immobilienverwaltung ein verlässlicher Ansprechpartner bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Immobilie. Der Verwalter kümmert sich um die Anliegen der Mieter und sorgt so für allgemeine Zufriedenheit, sodass die Mieter langfristig bleiben.
Eine gute Hausverwaltung wählt beim Ablauf der Vermietung zuverlässige Mieter aus und erstellt rechtssichere Mietverträge mit realistischen, ortsüblichen Mietpreisen. Bei Anlass setzt die Immobilienverwaltung Mietpreiserhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben durch (z. B. nach Sanierungen).
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