Mahngebühr WEG Übersicht
Aktualisiert am 
2. September 2026

Mahngebühr WEG: Erlaubt? + Zulässige Höhe

Eine Mahngebühr in einer WEG steht gegebenenfalls an, wenn die Hausverwaltung gegen ein WEG-Mitglied eine Mahnung ausstellt. Eine Mahnung gegen einen Miteigentümer ist notwendig, wenn er mit seinen Hausgeldzahlungen im Verzug ist. Das Hausgeld wird für den Betrieb der Immobilie und die Instandhaltung benötigt.

Die WEG-Verwaltung darf nur Mahngebühren erheben, wenn dies im Verwaltervertrag ausdrücklich festgelegt ist. Die Höhe der Mahngebühren muss sich innerhalb eines realistischen Rahmens bewegen und sollte in der Regel 2 bis 15 Euro nicht übersteigen. Nach 3 Jahren verjähren die Mahngebühren der Hausverwaltung.

Wir von NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com sind eine professionelle WEG Verwaltung, die Mahngebühren erhebt, wenn dies im Verwaltervertrag vereinbart ist.

Ob WEG Verwalter Mahngebühren erheben dürfen, beantworten wir im folgenden Abschnitt.

Dürfen WEG Verwalter Mahn­gebühren erheben?

Ja, WEG Verwalter dürfen Mahngebühren erheben, wenn dies im Verwaltervertrag explizit festgelegt ist. Die Erhebung von Mahngebühren durch den WEG Verwalter ist möglich, wenn im Verwaltervertrag klar zwischen laufenden Verwaltungstätigkeiten und besonderen Verwaltungsleistungen getrennt wird.

Der WEG Verwalter darf nur dann Mahngebühren erheben, wenn das Erheben von Mahngebühren im Verwaltervertrag explizit zu den besonderen Verwaltungsleistungen gezählt wird.

Im Jahr 2016 hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden, dass ein WEG Verwalter keine separate Gebühr für Mahnungen verlangen kann, weil die Gebühr nach dem Wortlaut des § 27 des Wohnungseigentümergesetzes bereits mit dem Grundhonorar der Hausverwaltung abgegolten sei. Später entschied der Bundesgerichtshof, dass das Erheben von Mahngebühren durch die WEG Verwaltung möglich ist, wenn im Verwaltervertrag eine entsprechende Regelung existiert.

Wie hoch dürfen Mahn­gebühren von der Haus­verwaltung sein?

Mahngebühren von der Hausverwaltung dürfen ungefähr 2 bis 15 Euro pro Mahnung hoch sein. Die Höhe der Mahngebühren von der Hausverwaltung sollte sich in einem angemessenen Rahmen befinden. 20 Euro Mahngebühren pro Mahnung werden als zu hoch angesehen.

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe von Mahngebühren von der Hausverwaltung. Trotz fehlender Obergrenze sollte die Höhe der Mahngebühren den Aufwand für die Ausstellung der Mahnung widerspiegeln und in Relation zum geschuldeten Geldbetrag stehen. Zu hoch durch die Hausverwaltung angesetzte Mahngebühren können unwirksam sein.

Verjähren die Mahn­gebühren des Verwalters?

Ja, die Mahngebühren des Verwalters verjähren nach 3 Jahren. Die Frist für die Regelverjährung von 3 Jahren beginnt am Ende des Jahres, in dem die Mahngebühren ausgestellt wurden.

Wenn ein Verwalter beispielsweise eine Mahnung am 30. September 2026 ausstellt, beginnt die Verjährungsfrist für die entsprechenden Mahngebühren am 31. Dezember 2026. 3 Jahre später, am 31. Dezember 2029, verjähren die Mahngebühren schließlich. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage sind in der Lage, die Verjährung der Mahngebühren zu stoppen oder von neuem beginnen zu lassen.

Professionelle WEG Verwaltung

Eine professionelle WEG Verwaltung stellt Mahnungen aus, wenn es notwendig ist, zum Beispiel wenn ein WEG-Mitglied mit seinen Hausgeldzahlungen im Verzug ist. Wenn Sie Bedarf an einer professionellen WEG Verwaltung haben, sind Sie bei NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com richtig.

Wir von der Hausverwaltung Hamburg sind eine zuverlässig arbeitende Hausverwaltung, die unter anderem den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung korrekt und nachvollziehbar erstellt. Wir übernehmen die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung Ihrer Immobilie und Eigentümergemeinschaft und setzen uns für die ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ein.

Als Hausverwaltung arbeiten wir bei NOVITA mit tiefgreifender Expertise und Erfahrung. Unser geschäftsführender Gesellschafter Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Walter hat mehr als 20 Jahre im Immobiliensektor gearbeitet. Mit uns als Partner erhalten unsere Kunden mehr Effizienz, rechtliche Sicherheit und ein entlastendes Management. Eine Mahngebühr für WEG-Mitglieder erheben wir nur, wenn dies im Verwaltervertrag entsprechend geregelt ist.

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