WEG Abrechnung auf Schreibtisch dargestellt
Aktualisiert am 
2. September 2026

WEG Abrechnung: Definition, Inhalte und Erstellung

Die WEG Abrechnung bezeichnet die schriftliche Aufstellung aller Kosten, Einnahmen und Ausgaben, die innerhalb des vergangenen Wirtschaftsjahres stattfanden. Die WEG Abrechnung dient der transparenten Aufarbeitung und Darstellung aller finanziellen Vorgänge der Eigentümergemeinschaft.

Die WEG Abrechnung sollte nachvollziehbar, übersichtlich und transparent sein und aus einer Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen für die einzelnen Eigentümer bestehen. Die Jahresabrechnung ist spätestens 6 Monate nach Jahresende fällig. Die Hausgeldabrechnung wird von der Hausverwaltung erstellt. Zur Erstellung der WEG Abrechnung benötigt man alle Daten zu Einnahmen und Ausgaben aus einem gegebenen Wirtschaftsjahr und verrechnet sie miteinander.

Wir von NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com sind eine professionelle Hausverwaltung, die sehr geübt darin ist, ordnungsgemäße und fristgerechte WEG Abrechnungen zu erstellen.

Nachfolgend erklären wir genau, was die WEG Abrechnung ist.

Was ist die WEG Abrechnung?

Die WEG Abrechnung ist die Hausgeldabrechnung bzw. Jahresabrechnung, in der alle Kosten, Einnahmen und Ausgaben der WEG und der einzelnen Eigentümer innerhalb des vergangenen Kalenderjahres aufgestellt werden. In der WEG Abrechnung wird unter anderem die Höhe der Kostenbeteiligung der einzelnen Eigentümer festgestellt.

Die in der WEG Abrechnung festgestellte Differenz aus der Kostenbeteiligung und dem bereits gezahlten Hausgeld ergibt, ob ein Eigentümer nachzahlen muss oder ein Guthaben erhält. Die WEG-Jahresabrechnung ist die Basis, auf der von den Eigentümern weitere wirtschaftliche Schritte beschlossen werden.

Warum wird die WEG Abrechnung erstellt?

Die WEG Abrechnung wird erstellt, um die Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft als Ganzes und der einzelnen Eigentümer als Individuen festzustellen. Der Zweck der WEG Abrechnung ist es, alle finanziellen Prozesse eines Wirtschaftsjahres transparent darzustellen.

Durch die WEG Abrechnung erhalten die Eigentümer Aufschluss über die Vermögenssituation der WEG. Die WEG Abrechnung wird erstellt, damit man unter anderem feststellt, ob einzelne Eigentümer zu viel oder zu wenig Hausgeld gezahlt haben. Eigentümer, die zu viel gezahlt haben, erhalten ein entsprechendes Guthaben. Wohnungseigentümer, die zu wenig gezahlt haben, müssen nachzahlen.

Durch die WEG Abrechnung lässt sich festlegen, wie viel jeder einzelne Eigentümer an Hausgeld zu zahlen hat. Die Höhe des Hausgeldes für jeden einzelnen Eigentümer wird anhand der Eigentumsanteile festgelegt. Alternativ lässt sich per Beschluss auf der Eigentümerversammlung ein anderer Schlüssel für die Verteilung der Kosten festlegen.

Ein wesentlicher Zweck der WEG Abrechnung ist es, Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen. Durch die WEG Abrechnung sind die Eigentümer in der Lage, die Kosten und Einnahmen nachzurechnen und bei Fehlern Korrekturen zu verlangen. Die WEG Abrechnung stellt eine Kontrolle des Verwalters dar, der die Abrechnung erstellt.

Die WEG Abrechnung ist für die Eigentümer die Grundlage, auf der über mögliche Erhöhungen oder Senkungen des Hausgeldes entschieden wird. Wenn durch die WEG Abrechnung zum Beispiel erkennbar ist, dass die Instandhaltungsrücklagen zu gering sind, bietet es sich für die Eigentümer an, die Hausgeldbeträge zu erhöhen.

Wie muss die WEG Abrechnung aussehen?

Die WEG Abrechnung muss leicht verständlich, übersichtlich und transparent sein. Die WEG Abrechnung muss einfach nachvollziehbar sein, damit es den Eigentümern möglich ist, sie zu kontrollieren. 

Die WEG Abrechnung muss aus der Gesamtabrechnung für die gesamte Eigentümergemeinschaft und aus Einzelabrechnungen für die individuellen Eigentümer bestehen.

Die Gesamtabrechnung in der WEG Abrechnung sollte das Gemeinschaftsvermögen und seine Veränderungen über das zurückliegende Wirtschaftsjahr auf einen Blick anschaulich zeigen. Die Veränderungen des Gemeinschaftsvermögens sollten in der Jahresabrechnung knapp als einfache Rechnung von Einnahmen und Ausgaben dargestellt werden. In der Gesamtabrechnung dürfen ausschließlich tatsächlich aufgetretene Einnahmen und Ausgaben vermerkt werden.

Die Einzelabrechnungen innerhalb der WEG Abrechnung müssen ebenso übersichtlich und nachvollziehbar sein wie die Gesamtabrechnung. Die Einzelabrechnungen in der Jahresabrechnung müssen klar angeben, welche Kostenbeteiligung entsprechend des Verteilungsschlüssels (meist die Anteile am Gemeinschaftseigentum) auf die jeweiligen Eigentümer entfällt. Aus den Einzelabrechnungen muss hervorgehen, ob die einzelnen Eigentümer jeweils einen Betrag nachzuzahlen haben oder ein Guthaben erhalten.

Wann muss die WEG Abrechnung vorliegen?

Die WEG Abrechnung muss spätestens bis zum 31. Juni des Folgejahres vorliegen. Generell gilt für die WEG Abrechnung eine Frist von 3 bis 6 Monaten nach Jahresende. Das BGH hat in einem Urteil vom 05.07.2006 festgelegt, dass die WEG Abrechnung spätestens 6 Monate nach Jahresende vorhanden sein muss.

Die Eigentümergemeinschaft hat die Möglichkeit, per Beschluss eine eigene Frist für die WEG Abrechnung festzulegen. Wenn die WEG Abrechnung zu spät ist, hat die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, der Hausverwaltung eine neue Frist zu setzen, bis zu der die Jahresabrechnung vorliegen muss. Wenn die Hausverwaltung die WEG Abrechnung weit jenseits der Frist immer noch nicht eingereicht hat, kann die Eigentümergemeinschaft den Verwalter zur Aushändigung der Jahresabrechnung verklagen.

Wer erstellt die WEG Abrechnung?

Die Hausverwaltung, die die Gemeinschaft der Eigentümer vertritt, erstellt die WEG Abrechnung. Laut Wohnungseigentumsgesetz sind Eigentümergemeinschaften ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet, eine Hausverwaltung einzustellen, die unter anderem die Erstellung der WEG Abrechnung übernimmt.

Die Hausverwaltung stellt sicher, dass die WEG Abrechnung transparent, übersichtlich und korrekt ist. Die Hausverwaltung haftet für die korrekte Ausführung der Jahresabrechnung. Die Hausverwaltung reicht die WEG Abrechnung fristgerecht ein, damit alle aus ihr folgenden Ansprüche rechtlich konform sind.

Wie erstellt man eine WEG Abrechnung?

Man erstellt eine WEG Abrechnung, indem man alle Einnahmen und Ausgaben aus dem vergangenen Wirtschaftsjahr sammelt und miteinander verrechnet. Einnahmen sind zum Beispiel das Hausgeld sowie Zinsen aus der Instandhaltungsrücklage. Ausgaben sind beispielsweise Versicherungskosten und Reparaturkosten.

Die ermittelten Kosten werden in der WEG Abrechnung entsprechend des Verteilerschlüssels auf die einzelnen Eigentümer aufgeteilt und mit dem bereits eingezahlten Hausgeld verrechnet. Aus der Differenz zwischen den jeweils verteilten Kosten und dem jeweils gezahlten Hausgeld ergibt sich, ob einzelne Eigentümer nachzahlen müssen oder ein Guthaben erhalten.

Wenn Sie auf der Suche nach einer professionellen Hausverwaltung sind, die für Sie die Erstellung der WEG Abrechnung übernimmt, haben Sie mit NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com den richtigen Partner gefunden. Wir sind eine professionelle Hausverwaltung, die zuverlässig arbeitet und die WEG Abrechnung für Sie ordnungsgemäß, nachvollziehbar und transparent erstellt.

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