
Welche Hausverwaltung zuständig ist, hängt davon ab, ob man Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist oder eine Immobilie eigenständig vermietet.
Als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft ist die WEG Verwaltung für die gemeinschaftlichen Flächen und die SEV Verwaltung für das Sondereigentum zuständig.
Als alleiniger Vermieter benötigt man eine Mietverwaltung, wenn man zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus vermietet. Die Mietverwaltung ist für die Verwaltung des gesamten Gebäudes inklusive der Wohneinheiten zuständig.
Wichtige Unterschiede zwischen WEG-, SEV- und Mietverwaltung ergeben sich vor allem beim Auftraggeber, bei den verwalteten Flächen und bei den Aufgaben. Die WEG-Verwaltung wird von der Eigentümergemeinschaft beauftragt, während bei der SEV-Verwaltung ein einzelner Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft der Auftraggeber ist. Für die Mietverwaltung ist der Vermieter der Auftraggeber.
Wir von NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com sind eine hochqualifizierte Hausverwaltung, die je nach Bedarf als WEG-Verwaltung, SEV-Verwaltung und Mietverwaltung operiert.
In diesem Artikel erklären wir im Detail, wann man welche Art von Hausverwaltung benötigt.
Man benötigt eine WEG Verwaltung, wenn eine Immobilie mehrere Eigentumswohnungen enthält, die unterschiedlichen Eigentümern gehören. Bei einer Immobilie mit mehreren Eigentümern besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die eine WEG Verwaltung benötigt, um sich um die gemeinschaftlichen Flächen zu kümmern.
Konkret benötigt eine Eigentümergemeinschaft eine zertifizierte WEG Verwaltung, wenn es sich um eine Immobilie mit 9 oder mehr Wohneinheiten handelt und wenn mindestens ein Drittel der Wohnungseigentümer für die Bestellung eines WEG Verwalters gestimmt hat. Das geht aus dem Wohnungseigentumsgesetz § 19, Abs. 2 hervor.
Bei einer Immobilie mit weniger als 9 Wohneinheiten steht es der Eigentümergemeinschaft offen, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gemeinschaftlich zu übernehmen, solange weniger als ⅓ der Wohnungseigentümer für die Einstellung einer externen WEG Verwaltung stimmt. Über die Einstellung einer externen Hausverwaltung wird auf der Eigentümerversammlung abgestimmt.
Die WEG Verwaltung übernimmt für die WEG Aufgaben und Pflichten wie die Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Wirtschaftsplänen und die Verwaltung des Hausgeldes. Wesentliche Ziele einer WEG Verwaltung sind der reibungslose Betrieb der Immobilie sowie der Werterhalt und die Wertsteigerung.
Man benötigt eine SEV Verwaltung, wenn man eine Eigentumswohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt und sie vermietet. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um einzelne Wohnungen und Teileigentum, wenn man Besitzer von vermieteten Eigentumswohnungen ist.
Anders als eine WEG Verwaltung ist eine SEV Verwaltung niemals Pflicht. Es steht dem Eigentümer frei, eine SEV Verwaltung zu beauftragen oder nicht. Bei vielen Eigentümergemeinschaften übernimmt die WEG Verwaltung ebenfalls die Verwaltung des Sondereigentums, wenn dies von den Eigentümern gewünscht ist.
Die Beauftragung einer SEV Verwaltung bietet sich als Eigentümer an, wenn man mehrere Eigentumswohnungen besitzt und dadurch der Verwaltungsaufwand zu hoch wird oder wenn man keine Zeit oder Lust hat, die Verwaltung des Sondereigentums eigenständig zu übernehmen. Eine SEV Verwaltung ist vor allem dann hilfreich, wenn man sich als Eigentümer von Sondereigentum nicht gut auskennt, zum Beispiel weil man noch unerfahren ist. Nicht zuletzt ist die Beauftragung einer SEV Verwaltung sinnvoll, wenn man nicht in der Nähe der Eigentumswohnung lebt.
Die SEV Verwaltung übernimmt für den Eigentümer unter anderem das Mietermanagement, indem sie beispielsweise geeignete Mieter findet, Besichtigungen durchführt und Mietverträge erstellt. Mit bestehenden Mietern kommuniziert die SEV Verwaltung höflich und klar, sodass die Mieter zufrieden sind und langfristig in der Eigentumswohnung bleiben.
Die SEV Verwaltung überwacht Zahlungseingänge durch die Mieter und übernimmt bei Mietrückständen das Mahnwesen. Die Sondereigentumsverwaltung erstellt Nebenkostenabrechnungen und organisiert Instandhaltungsmaßnahmen wie Reparaturen und Erneuerungen in der Eigentumswohnung.
Man benötigt eine Mietverwaltung, wenn man alleiniger Eigentümer einer zur Vermietung stehenden Immobilie ist (z. B. ein Mehrfamilienhaus). Die Mietverwaltung übernimmt die Vermietung von Wohnungen in Wohnanlagen, Mehrfamilienhäusern und Einfamilienhäusern sowie von Gewerbeimmobilien wie Bürogebäuden und Lagerhallen.
Die Mietverwaltung kümmert sich um einen reibungslosen Betrieb der Immobilie und übernimmt zahlreiche Aufgaben, die der Vermieter sonst selbst erbringen müsste. Die Beauftragung einer Mietverwaltung ist keine Pflicht für den Vermieter, bietet aber zahlreiche Vorteile.
Einer der größten Vorteile einer Mietverwaltung ist die große Zeitersparnis für den Vermieter. Vor allem bei der Vermietung von mehreren Immobilien ist die Beauftragung wegen der Zeitersparnis eine gute Idee. Ein wichtiger Vorteil der Mietverwaltung ist, dass sie sich professionell mit allen Bereichen des Immobilienmanagements auskennt. Nicht zuletzt gewährt die Einstellung einer Mietverwaltung rechtliche Sicherheit.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Mietverwaltung gehören unter anderem das Finden neuer Mieter und die damit zusammenhängende Vermeidung von Leerstand sowie die Mieterkommunikation. Die Mietverwaltung stellt Mahnungen aus, wenn Mieter ihre Miete nicht fristgerecht zahlen.
Ein besonders wichtiges Aufgabengebiet der Mietverwaltung ist die Instandhaltung und Sanierung der Immobilie. Die Mietverwaltung plant Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen und lässt diese fachmännisch umsetzen, damit der Wert der Immobilie erhalten und gesteigert wird.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen WEG, SEV und Mietverwaltung sind beim Auftraggeber, bei den verwalteten Flächen und bei den Aufgaben zu finden. Von großer Bedeutung sind Unterschiede zwischen WEG, SEV und Mietverwaltung bei den Rechtsgrundlagen und den Zielen.
Auftraggeber der WEG Verwaltung ist die Eigentümergemeinschaft, während bei der SEV Verwaltung ein einzelner Eigentümer innerhalb der WEG und bei der Mietverwaltung der Vermieter der Auftraggeber ist. Die WEG Verwaltung verwaltet nur die gemeinschaftlichen Flächen der WEG (z. B. Treppenhaus, Außenanlagen und Waschküche), wohingegen die SEV Verwaltung nur die Eigentumswohnungen eines einzelnen Eigentümers und die Mietverwaltung die gesamte Immobilie mit allen Wohneinheiten bewirtschaftet.
Die WEG Verwaltung übernimmt Aufgaben, die speziell auf die Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft ausgerichtet sind. Wesentliche Aufgaben der WEG Verwaltung sind zum Beispiel die Einberufung von Eigentümerversammlungen und die Erstellung von Wirtschaftsplänen.
Anders als eine WEG Verwaltung sind die Aufgaben von SEV- und Mietverwaltungen stärker auf die erfolgreiche Vermietung der verwalteten Flächen ausgerichtet. SEV- und Mietverwaltung suchen zum Beispiel nach geeigneten Mietern und versuchen diese langfristig zu halten. WEG, SEV und Mietverwaltung haben alle die Aufgabe, die verwalteten Flächen instandzuhalten, damit der Wert der erhalten bleibt.
Rechtsgrundlage für die WEG Verwaltung ist das Wohnungseigentumsgesetz, das genau definiert, wann man eine WEG Verwaltung benötigt und welchen Verantwortungsbereich diese hat. Die gesetzliche Grundlage für SEV-Verwaltung und Mietverwaltung ist § 535 BGB, in dem das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter definiert ist.
Bei den Zielen ergibt sich als wesentlicher Unterschied, dass die WEG Verwaltung hauptsächlich auf einen reibungslosen Betrieb und den Werterhalt der Immobilie ausgerichtet ist, während SEV und Mietverwaltung zusätzlich an einer erfolgreichen Vermietung mit einer optimierten Rendite interessiert sind.
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Als WEG Verwaltung übernehmen wir wichtige Aufgaben wie die Erstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen sowie die Verwaltung der Gemeinschaftskonten. Als SEV- und Mietverwaltung betreiben wir unter anderem aktives Mietermanagement, indem wir geeignete Mieter finden und Leerstand vermeiden. Insgesamt stellen wir ein großes Leistungsangebot zur Verfügung, mit dem der reibungslose Betrieb Ihrer Immobilie gelingt.
Geführt wird unsere Hausverwaltung Hamburg von Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Walter, der seit mehr als 20 Jahren im Immobiliensektor arbeitet und in dieser Zeit zahlreiche Erfolge vorzuweisen hat. Egal welche Hausverwaltung zuständig ist, mit unserer großen Erfahrung und Expertise finden wir die richtigen Lösungen für Ihren Fall.