Wirtschfatsplan Hausverwaltung
Aktualisiert am 
2. September 2026

Wirtschafts­plan Haus­verwaltung: Was ist das?

Der Wirtschaftsplan der Hausverwaltung ist ein Finanzplan, der Auskunft über vom Verwalter geplante Einnahmen und Ausgaben für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gibt. Im Wirtschaftsplan vermerkt die Hausverwaltung zum Beispiel Ausgaben für geplante Instandhaltungsmaßnahmen und den Betrieb der Immobilie.

Neben den geplanten Einnahmen und Ausgaben der WEG für das kommende Wirtschaftsjahr macht die Hausverwaltung im Wirtschaftsplan Angaben zur Differenz aus Einnahmen und Kosten, zur Rücklagenzuführung und zur Höhe des Hausgeldes.

Die Hausverwaltung ist laut Gesetz dazu verpflichtet, den Wirtschaftsplan für die WEG zu erstellen. Der Wirtschaftsplan muss von der Hausverwaltung möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Bei NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com bieten wir eine frühzeitige und zuverlässige Erstellung des Wirtschaftsplans sowie zahlreiche weitere Leistungen für die erfolgreiche Verwaltung von Immobilien an.

Nachfolgend erklären wir im Detail, was ein Wirtschaftsplan in der Hausverwaltung ist.

Was ist ein Wirtschafts­plan in der Haus­verwaltung?

Ein Wirtschaftsplan in der Hausverwaltung ist ein finanzieller Fahrplan, in dem alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft für das folgende Wirtschaftsjahr aufgeführt sind. Der Wirtschaftsplan dient als Grundlage der WEG, um den Wert des Gemeinschaftseigentums zu erhalten.

Aus dem Wirtschaftsplan ergibt sich, welche finanziellen Mittel für den Betrieb der Immobilie und den Werterhalt zur Verfügung stehen. Welche finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, hängt davon ab, wie viel Hausgeld die WEG-Mitglieder einzahlen. Die Höhe des eingezahlten Hausgeldes ist abhängig von den Kostenprognosen für das kommende Jahr. Die Kostenprognosen für das kommende Jahr basieren auf vergangenen Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen. Das laut neuem Wirtschaftsplan gesamte benötigte Hausgeld wird per Verteilungsschlüssel auf die individuellen WEG-Mitglieder aufgeteilt.

Das Ziel eines Wirtschaftsplans ist es, eine geregelte finanzielle Planung für die WEG zu ermöglichen. Die geregelte finanzielle Planung der WEG wird ermöglicht, weil der Wirtschaftsplan Aufschluss über die finanzielle Situation gibt. Mit einem fundierten Wirtschaftsplan werden von vornherein finanzielle Engpässe vermieden, weil genau definiert ist, welche Kosten erwartet werden und welche Einnahmen dafür benötigt werden.

Der Wirtschaftsplan ermöglicht der WEG eine effektive Kostenkontrolle, weil sich tatsächliche Kosten leicht mit geplanten Ausgaben vergleichen lassen. Bei einer Diskrepanz zwischen geplanten und tatsächlichen Ausgaben lassen sich von der WEG frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten.

Durch den Wirtschaftsplan wird eine gerechte Kostenverteilung innerhalb der WEG sichergestellt, denn der Wirtschaftsplan enthält Angaben zu den individuell zu tätigenden Hausgeldzahlungen der WEG-Mitglieder. Die im Wirtschaftsplan festgehaltenen Kosten werden nach einem vereinbarten Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer umgelegt.

Der Wirtschaftsplan dient der Eigentümergemeinschaft als Basis für Beschlüsse zu beispielsweise tiefgreifenden Instandhaltungsmaßnahmen. 

Welche Inhalte enthält der Wirtschafts­plan für die Haus­verwaltung?

Die wichtigsten Inhalte, die der Wirtschaftsplan für die Hausverwaltung enthält, sind alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben, die Rücklagenzuführung und die Höhe des Hausgeldes.

In den folgenden Abschnitten ist im Detail erklärt, welche Inhalte der Wirtschaftsplan für die Hausverwaltung enthält.

Alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben

Der Wirtschaftsplan enthält alle zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben der WEG für das kommende Wirtschaftsjahr. Zu den wichtigsten Einnahmen der WEG gehört vor allem das Hausgeld, das von den WEG-Mitgliedern eingezahlt wird. Die größten Ausgaben der WEG sind Betriebskosten und Instandhaltung.

Die im Wirtschaftsplan vermerkten Einnahmen bestehen vor allem aus den individuellen Hausgeldzahlungen der WEG-Mitglieder. Neben den Hausgeldzahlungen der WEG-Mitglieder zählen unter anderem Beträge aus der Vermietung von Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Waschküche oder Stellplätze) und Zinserträge aus den Konten der WEG zu den Einnahmen, die im Wirtschaftsplan aufgeführt sind. Manche WEGs erhalten Einnahmen aus Geräten mit Münzbetrieb (beispielsweise Waschmaschinen).

Die im Wirtschaftsplan vermerkten Ausgaben enthalten die voraussichtlichen Kosten für das nächste Wirtschaftsjahr. Wesentliche im Wirtschaftsplan vermerkte Kosten sind die Kosten für die Verwaltung, die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und den Betrieb der Immobilie.

Mit den Kosten für die Verwaltung sind die Gebühren für die Hausverwaltung gemeint. Die Instandhaltungskosten betreffen Kosten für beispielsweise Reparaturen und Erneuerungen. Die Umsetzung von Instandhaltungsmaßnahmen ist sehr wichtig, damit die Immobilie nicht an Wert verliert.

Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Betriebskosten betreffen alle Maßnahmen, die für den Betrieb der Immobilie notwendig sind. Betriebskosten entstehen zum Beispiel für Heizung, Warmwasserversorgung und Strom. 

Die wichtigsten Betriebskosten, die im Wirtschaftsplan festgehalten sind, lassen sich der folgenden Liste entnehmen.

  • Heizkosten
  • Kosten für Warmwasserversorgung
  • Stromkosten
  • Abwassergebühren
  • Kosten für die Müllabfuhr
  • Kosten für Gartenpflege
  • Kosten für Winterdienst
  • Hausmeisterkosten
  • Kosten für Gebäudereinigung
  • Kosten für Aufzugswartung
  • Kosten für die Wartung von Brandmeldeanlagen, Feuerlöschern und Feuerschutztüren
  • Versicherungskosten

Differenz aus Einnahmen und Kosten

Der Wirtschaftsplan enthält die Differenz aus den gesamten Einnahmen und allen Kosten der WEG. Bei einer positiven Differenz werden im Wirtschaftsplan mehr Einnahmen als Ausgaben geplant. Bei mehr Einnahmen als Ausgaben ist es möglich, den Überschuss zur Instandhaltungsrücklage zu rechnen oder alternativ die Hausgeldbeträge zu senken. 

Bei einer negativen Differenz sind im Wirtschaftsplan mehr Ausgaben als Einnahmen eingeplant. Wenn mehr Ausgaben als Einnahmen geplant sind, besteht die Möglichkeit, die Hausgeldbeträge der WEG-Mitglieder zu erhöhen.

Rücklagen­zuführung

Der Wirtschaftsplan enthält Angaben zur Rücklagenzuführung für die Eigentümergemeinschaft. Die Rücklagenzuführung ist ein wichtiger Punkt im Wirtschaftsplan, weil die WEG die Rücklagen benötigt, um Instandhaltungsmaßnahmen an der Immobilie zu finanzieren.

Für die Rücklagenzuführung werden Teile des Hausgeldes verwendet. Generell bestehen die Rücklagen einer WEG aus den Hausgeldbeträgen, die übrig bleiben, nachdem alle anfallenden Kosten abgezogen wurden. Die Rücklagen der WEG sollten hoch genug sein, damit Instandhaltungsmaßnahmen wie Reparaturen oder die Installation eines neuen Daches problemlos finanziert werden können. Gesetzlich besteht keine Mindesthöhe für die Rücklagen der WEG.

Höhe des Haus­geldes nach Verteilungs­schlüssel

Im Wirtschaftsplan ist die Höhe des Hausgeldes nach Verteilungsschlüssel für jedes individuelle WEG-Mitglied angegeben. In den meisten WEGs ergibt sich die Verteilung des Hausgeldes auf Basis der Miteigentumsanteile. Je größer die Miteigentumsanteile sind, desto höher fällt der Hausgeldbetrag für das jeweilige WEG-Mitglied aus. 

Für die WEG besteht die Möglichkeit, einen anderen Verteilungsschlüssel festzuhalten. Mit einem anderen Verteilungsschlüssel ergeben sich im Wirtschaftsplan andere Hausgeldbeträge für die WEG-Mitglieder. Wichtig ist, dass die WEG-Mitglieder den Verteilungsschlüssel und die dadurch bedingten Hausgeldbeträge als fair betrachten. Der Verteilungsschlüssel ist in der Teilungserklärung der WEG festgehalten.

Ist die Haus­verwaltung verpflichtet, einen Wirtschafts­plan zu erstellen?

Ja, die Hausverwaltung ist verpflichtet, einmal im Jahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Das geht aus § 28, Abs. 1 des Wohnungseigentümergesetzes hervor. Die Hausverwaltung hat die Pflicht, den Wirtschaftsplan eigenständig und aus eigener Volition zu erstellen. 

Es wird kein Beschluss der Eigentümergemeinschaft benötigt, damit die Hausverwaltung einen Wirtschaftsplan erstellt. Die Eigentümergemeinschaft beschließt auf der Eigentümerversammlung per Abstimmung, ob sie den von der Hausverwaltung erstellten Wirtschaftsplan akzeptiert.

Die Hausverwaltung ist dazu verpflichtet, den Wirtschaftsplan transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die WEG-Mitglieder müssen in der Lage sein, den Wirtschaftsplan zu verstehen und dadurch die finanzielle Lage der WEG einzuordnen.

Viele Hausverwaltungen erstellen den Wirtschaftsplan in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Der Verwaltungsbeirat ist ein Gremium, das aus Eigentümern innerhalb der WEG besteht und den Hausverwalter unterstützt und kontrolliert.

Wann muss die Haus­verwaltung einen Wirtschafts­plan vorlegen?

Die Hausverwaltung muss einen Wirtschaftsplan vor oder zu Beginn des Wirtschaftsjahres vorlegen, auf das sich der Wirtschaftsplan bezieht. Spätestens sollte die Hausverwaltung den Wirtschaftsplan in der ersten Hälfte des betreffenden Wirtschaftsjahres vorlegen. 

Das Gesetz gibt keine Frist für die Einreichung des Wirtschaftsplans durch die Hausverwaltung vor. Trotz fehlender gesetzlicher Frist ist es wichtig, den Wirtschaftsplan frühzeitig vorzulegen, damit die Eigentümergemeinschaft ausreichend Zeit hat, den Plan zu bewerten und über ihn abzustimmen. Erst nachdem die Eigentümergemeinschaft den Wirtschaftsplan per Abstimmung genehmigt hat, ist es der Hausverwaltung möglich, den Plan umzusetzen.

Die Hausverwaltung sollte den Wirtschaftsplan erst vorlegen, nachdem sie bereits die Jahresabrechnung für das laufende Wirtschaftsjahr eingereicht hat. Die Jahresabrechnung ist eine wichtige Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplans, da sie Aufschluss über voraussichtlich benötigte Einnahmen und Ausgaben gibt.

Bei den meisten WEGs geht eine Wirtschaftsperiode mit einem Kalenderjahr einher, sodass der Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung idealerweise im November oder Dezember des Vorjahres oder im Januar des laufenden Jahres vorgelegt werden sollte. Spätestens sollte der Wirtschaftsplan bis zum Juni des laufenden Kalenderjahres vorhanden sein.

Wir von NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com sind eine zuverlässige Hausverwaltung, die den Wirtschaftsplan für die WEG frühzeitig erstellt. Den Wirtschaftsplan der Hausverwaltung gestalten wir transparent und nachvollziehbar und bieten darüber hinaus zahlreiche weitere Leistungen an, die für einen planmäßigen und reibungslosen Betrieb der Immobilie sorgen.

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