hausverwaltung kündigen
Aktualisiert am 
27. Oktober 2025

Hausverwaltung kündigen: So geht es 2025

Die Hausverwaltung kündigen läuft 2025 in 4 Schritten ab: den Verwaltervertrag prüfen, die Gründe für die Kündigung identifizieren, die Eigentümerversammlung einberufen und den Verwaltervertrag kündigen. 

Die Hausverwaltung sollte man zum Beispiel kündigen, wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten grob verletzt oder wenn man allgemein unzufrieden mit ihrer Arbeit ist. Die Kündigungsfrist beträgt bei der Hausverwaltung laut Gesetz 6 Monate. 

Wir von hausverwaltung-hamburg.com sind eine Hausverwaltung mit großer Expertise und verwalten Immobilien mit großer Umsicht und Fürsorge. Im Folgenden erklären wir, wie man eine Hausverwaltung kündigen kann, wenn man unzufrieden mit ihr ist. 

Wie kann man die Hausverwaltung kündigen?

Die Hausverwaltung kann man kündigen, indem man den Verwaltervertrag prüft, die Gründe für die Kündigung identifiziert, die Eigentümerversammlung einberuft, und den Verwaltervertrag kündigt. 

Im Folgenden zeigen wir in 4 Schritten, wie man die Hausverwaltung kündigt. 

1. Prüfen Sie den Verwaltervertrag

Um die Hausverwaltung zu kündigen, prüfen Sie im ersten Schritt den Verwaltervertrag. Dabei wird geklärt, welche Pflichten für die Hausverwaltung bestehen und welche Kündigungsfristen gelten. 

Für Hausverwaltungen gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten, sofern nicht anders im Vertrag festgehalten. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten grob verletzt hat. 

2. Identifizieren Sie die Gründe für die Kündigung

Im zweiten Schritt der Hausverwalter-Kündigung identifizieren Sie die Gründe für die Kündigung. Dieser Schritt ist wichtig, weil die Gründe bestimmen, wie rasch gehandelt werden muss. 

Beispielsweise lässt sich die Kündigung planen, wenn eine generelle Unzufriedenheit mit der Hausverwaltung besteht, denn in einem solchen Fall müssen die gesetzlichen oder die im Vertrag festgehaltenen Fristen eingehalten werden. 

Bei grober Pflichtverletzung auf Seiten der Hausverwaltung besteht jedoch unmittelbarer Handlungsbedarf, sodass sich die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist durchsetzen lässt. 

Am 01.01.2020 ist die Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG) in Kraft getreten. Diese neue Gesetzgebung erlaubt es Eigentümern, einen Hausverwaltungsvertrag ohne Angabe eines Grundes zu kündigen. Bei einer fristlosen Kündigung muss jedoch weiterhin immer ein Grund angegeben werden (z. B. Veruntreuung von Geldern). 

3. Berufen Sie die Eigentümerversammlung ein

Im dritten Schritt der Hausverwaltungskündigung berufen Sie die Eigentümerversammlung ein, auf der die Abberufung der Hausverwaltung beschlossen wird. Dieser Schritt ist nur notwendig, wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind und es sich bei der Hausverwaltung entsprechend um eine WEG-Verwaltung handelt. 

Die Abberufung der Hausverwaltung wird auf der Eigentümerversammlung per Abstimmung beschlossen. Mitglieder der Eigentümergemeinschaft, die bei der Versammlung nicht anwesend sein können, haben die Möglichkeit, einem anderen Mitglied eine Vollmacht für die Stimmabgabe zu übertragen. Dadurch werden auch die Stimmen von nicht anwesenden Mitgliedern gezählt. 

4. Kündigen Sie den Verwaltervertrag

Im vierten Schritt der Hausverwalterkündigung kündigen Sie den Verwaltervertrag. Die Kündigung ist schriftlich auszustellen und es sind die gesetzlichen oder die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen und Fristen einzuhalten. 

Wenn es sich um eine WEG-Verwaltung handelt, deren Abberufung auf einer Eigentümerversammlung beschlossen wurde, ist eine schriftliche Kündigung nicht notwendig. Das Vertragsverhältnis endet dann automatisch nach 6 Monaten. 

Eine Begründung für die Kündigung ist nur verpflichtend anzugeben, wenn die Hausverwaltung fristlos gekündigt werden soll, weil sie ihre Pflichten grob verletzt hat. 

Wann muss man die Hausverwaltung kündigen?

Die Hausverwaltung muss man kündigen, wenn die Hausverwaltung eine grobe Pflichtverletzung oder eine Straftat begangen hat. Es gibt zwar keine gesetzliche Pflicht zur Kündigung der Hausverwaltung, in solchen Fällen ist eine Kündigung jedoch ratsam. 

Durch grobe Pflichtverletzungen entsteht normalerweise ein Vertrauensbruch, der eine weitere Zusammenarbeit mit der Hausverwaltung unmöglich macht. Mögliche Gründe , die eine Kündigung der Hausverwaltung unerlässlich machen, sind zum Beispiel die wiederholte Missachtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, falsche Abrechnung der Hausgelder oder eine falsche Darstellung von Kosten und Rücklagen. 

Wie lange beträgt die Kündigungsfrist bei einer Hausverwaltung?

Die Kündigungsfrist beträgt bei einer Hausverwaltung 6 Monate. Dies ist die gesetzliche Regelung. Im Hausverwaltervertrag lassen sich bei Bedarf andere Regelungen zur Kündigungsfrist festhalten, die dann Vorrang vor den gesetzlichen Vorgaben haben. 

Es ist möglich, eine Hausverwaltung fristlos zu kündigen, wenn diese ihre Aufgaben und Pflichten grob verletzt hat. Bei einer fristlosen Kündigung der Hausverwaltung ist eine Begründung unerlässlich, weil die Kündigung sonst keine Wirkung hat. 

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Unser geschäftsführender Gesellschafter, Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Walter, hat mehr als 20 Jahre professionelle Erfahrung im Immobiliensektor und hat in dieser Zeit für namhafte Unternehmen wie HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH und IFM Immobilien AG gearbeitet. Wir sind für Sie da, wenn Sie Ihre aktuelle Hausverwaltung kündigen möchten. 

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