Hausverwaltung reagiert nicht: Das können Vermieter und Mieter tun!
Aktualisiert am 
20. Dezember 2025

Hausverwaltung reagiert nicht: Das können Vermieter und Mieter tun!

Die Hausverwaltung reagiert nicht – in diesem Fall haben Vermieter und Mieter mehrere Möglichkeiten, um die Hausverwaltung dazu zu bringen, ihre Arbeit zu verrichten. 

Als Vermieter ist es sinnvoll, zunächst telefonischen Kontakt mit der Hausverwaltung aufzunehmen, wenn sie nicht reagiert. Bei längerfristiger Untätigkeit der Immobilienverwaltung ist es als Vermieter möglich, im Büro der Hausverwaltung aufzutauchen und ein Aufforderungsschreiben zu verfassen. 

Helfen anfängliche Maßnahmen nicht, die Hausverwaltung zu erreichen, bleiben dem Vermieter das Einreichen einer Beschwerde und im Falle einer WEG die Einberufung einer Eigentümerversammlung. Im Extremfall wird die Immobilienverwaltung abberufen, wenn sie dauerhaft nicht reagiert. 

Mieter haben die Möglichkeit, eine Mietminderung zu prüfen, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert. Bei Ausbleiben einer Reaktion der Immobilienverwaltung ist der Vermieter die wichtigste Ansprechperson für den Mieter, weil der Eigentümer die Verantwortung für seine Immobilie trägt.

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Nachfolgend erklären wir genau, was man tun kann, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert.

Was kann man tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?

Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, kann man telefonischen Kontakt mit ihr suchen, in ihr Büro gehen und ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung verfassen.

In Extremfällen ist es möglich, eine Beschwerde gegen die Hausverwaltung einzureichen und eine Eigentümerversammlung einzuberufen, wenn die Hausverwaltung langfristig nicht reagiert. Als letzter Schritt bleibt die Abberufung der Hausverwaltung.

Nachfolgend sind 6 Schritte aufgelistet, die man befolgen kann, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert.

1. Nehmen Sie telefonischen Kontakt mit der Hausverwaltung auf

Als erste Möglichkeit bietet es sich an, telefonischen Kontakt mit der Hausverwaltung aufzunehmen, wenn sie nicht reagiert. Es ist möglich, dass technische Probleme dazu geführt haben, dass E-Mails nicht beim Hausverwalter angekommen sind (z. B. wegen Spamfilter). 

Telefonisch lassen sich Missverständnisse leicht aufklären. 

2. Gehen Sie ins Büro der Hausverwaltung

Bei Ausbleiben einer Reaktion der Hausverwaltung bietet es sich als zweite Option an, ins Büro der Hausverwaltung zu gehen. Vor Ort ist man in der Lage aufzuklären, weshalb die Hausverwaltung nicht reagiert hat. Durch das persönliche Erscheinen baut man Druck für die Hausverwaltung auf, die dann eher geneigt ist, ihre Arbeit zu verrichten.

Der Gang ins Büro der Hausverwaltung bietet sich nur an, wenn sich das Büro in der Nähe befindet. Handelt es sich um eine reine Online-Hausverwaltung, die ihren Sitz weit entfernt hat, muss man eine andere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme finden. 

3. Verfassen Sie ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung

Als dritte Möglichkeit verfassen Sie ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert. In dem Aufforderungsschreiben setzt man eine klare Frist, bis zu der sich die Hausverwaltung gemeldet haben muss.

Ein Aufforderungsschreiben mit Fristsetzung ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Hausverwaltung nicht nur nicht reagiert, sondern ihren Verwaltungspflichten nicht nachkommt. Gegebenenfalls lassen sich im Aufforderungsschreiben juristische Schritte andeuten, falls die Hausverwaltung weiterhin ihre Aufgaben nicht erfüllt. 

Am besten versendet man das Aufforderungsschreiben per Einschreiben, damit man eindeutig nachweisen kann, dass und wann man das Schreiben abgeschickt hat. 

4. Reichen Sie eine Beschwerde gegen die Hausverwaltung ein

Es ist möglich, eine Beschwerde gegen die Hausverwaltung einzureichen, wenn sie nicht reagiert. Eine Beschwerde gegen die Hausverwaltung reicht man am besten in Kooperation mit dem Verwaltungsbeirat ein. 

Der Verwaltungsbeirat kann dabei helfen, Kontakt zur Hausverwaltung aufzubauen, schlichtende Gespräche zu führen und gegebenenfalls eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. 

5. Berufen Sie eine Eigentümerversammlung ein, um sich im Kollektiv zu beraten

Wenn die Hausverwaltung dauerhaft nicht auf Ihre Versuche zur Kontaktaufnahme reagiert und ihre Aufgaben nicht erfüllt, bleibt als fünfte Option, eine außerordentliche Eigentümerversammlung einzuberufen. Wenn die Hausverwaltung die Eigentümerversammlung nicht einberuft, ist es möglich, sie über den Verwaltungsbeirat zu initiieren.

Auf der Eigentümerversammlung wird die Situation besprochen und Lösungen werden erwogen. Im Extremfall wird auf der Eigentümerversammlung beschlossen, die Hausverwaltung abzusetzen. 

6. Beantragen Sie die Abberufung der Hausverwaltung

Wenn die Hausverwaltung nicht reagiert, bleibt Eigentümern im letzten Schritt nichts anderes übrig, als die Abberufung der Hausverwaltung zu beantragen. Bei grober Pflichtverletzung der Hausverwaltung ist es möglich, sie fristlos zu kündigen. Bei einer fristlosen Kündigung der Hausverwaltung muss die Abberufung schriftlich begründet werden.

Im Anschluss an die erfolgreiche Abberufung der Hausverwaltung wechselt man zu einer neuen Immobilienverwaltung, von der man sich mehr Zuverlässigkeit erwartet. 

Was können Mieter tun, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert?

Mieter können vor allem eine Mietminderung prüfen, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert. Für eine Mietminderung sollte man die zu reparierenden Schäden dokumentieren und das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Der Vermieter trägt trotz der eingesetzten Hausverwaltung die Verantwortung für seine Immobilie. 

Im Zweifel hat der Mieter das Recht, die Schäden selbst beseitigen zu lassen, wenn die Hausverwaltung nicht reagiert. Für die Beseitigung der Schäden auf Kosten des Vermieters ist es notwendig, alle Schäden zu dokumentieren. Gerade in Notfällen wie einem Rohrbruch oder einem Ausfall der Heizung haben Mieter die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und die betreffenden Anlagen reparieren zu lassen, wenn die Hausverwaltung keine Reaktion zeigt. 

Bei weniger dringenden Anliegen ist es für Mieter sinnvoll, der Hausverwaltung zunächst eine Erinnerung zu schicken, wenn sie nicht reagiert. Bei dauerhafter Untätigkeit der Hausverwaltung haben Mieter die Möglichkeit, eine schriftliche Beschwerde einzureichen. 

Wir von hausverwaltung-hamburg.com sind eine zuverlässige Hausverwaltung für den Raum Hamburg und ganz Deutschland. Als Hausverwaltung mit Leidenschaft bearbeiten wir Ihre Anliegen umgehend und sorgen für zufriedene Vermieter und Mieter. Bei uns kommt es nicht vor, dass die Hausverwaltung nicht reagiert. 

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