Hausverwaltung steuerlich absetzen Aspekte und Ablauf anhand von Grafik dargestellt
Aktualisiert am 
18. März 2026

Hausverwaltung steuerlich absetzen: Kosten sind absetzbar

Die Hausverwaltung steuerlich absetzen ist eine wichtige Maßnahme für Eigentümer, um die Steuerlast zu reduzieren. Die Kosten für die Hausverwaltung sind absetzbar, weil sie Teil der Betriebskosten der Immobilie sind. 

Es lassen sich alle Hausverwaltungskosten absetzen, die mit der Vermietung der Immobilie zu tun haben, zum Beispiel die Hausverwaltungsgebühren und Reparaturkosten. Die Kosten für die Hausverwaltung trägt man in Ablage V der Steuererklärung ein.

Wir von hausverwaltung-hamburg.com sind eine professionelle und zuverlässige Hausverwaltung und wissen daher alles zur steuerlichen Absetzung der Hausverwaltungskosten.

Nachfolgend ist genau erklärt, wie das Absetzen der Hausverwaltung funktioniert, welche Verwaltungskosten absetzbar sind und wo man die Kosten für die Hausverwaltung in der Steuererklärung einträgt.

Kann man die Hausverwaltung von der Steuer absetzen?

Ja, man kann die Hausverwaltung von der Steuer absetzen, indem man sie als Werbungskosten geltend macht. Die Absetzung der Kosten für die Hausverwaltung ist möglich, weil es sich um Betriebskosten der Immobilie handelt.

Es ist nur möglich, die Hausverwaltungskosten steuerlich abzusetzen, wenn man die Immobilie vermietet und Einnahmen mit ihr generiert. Es lohnt sich, die Kosten für die Hausverwaltung steuerlich abzusetzen, weil man dadurch weniger Steuern zahlt und die Rentabilität seiner Immobilie erhöht. 

Für die Absetzung der Hausverwaltung ist es notwendig, genau Buch zu führen und alle Kostenpunkte zu vermerken, damit man alle Kosten vollständig erfasst und die Steuerlast so weit wie möglich reduziert 

Welche Hausverwaltungskosten steuerlich absetzbar sind, ist im nächsten Abschnitt erklärt.

Welche Kosten für die Hausverwaltung kann man absetzen?

Die wichtigsten Kosten für die Hausverwaltung, die man steuerlich absetzen kann, sind Hausverwaltungsgebühren, Reparatur- und Wartungskosten, Bewirtschaftungskosten sowie Modernisierungskosten. 

Die folgende Liste zeigt die wesentlichen Kosten für die Hausverwaltung, die sich steuerlich absetzen lassen.

  • Hausverwaltungsgebühren: Die Hausverwaltungsgebühren bezeichnen das Honorar, das die Hausverwaltung für ihre Arbeit erhält. Zur Arbeit der Hausverwaltung, für die steuerlich absetzbare Kosten entstehen, gehören zum Beispiel das Mietermanagement, Planung von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen und die Verwaltung der Mietkonten.
  • Reparatur- und Wartungskosten: Reparatur- und Wartungskosten sind Kosten, die anfallen, wenn die Hausverwaltung Reparaturen und Wartungen umsetzt. Reparatur- und Wartungskosten werden nicht an die Hausverwaltung gezahlt, sondern an das Handwerkerunternehmen, das für die Umsetzung der Maßnahmen angeheuert wird. Die Kosten für Reparaturen und Wartung würden auch anfallen, wenn man auf eine Hausverwaltung verzichtet und die Maßnahmen selbst plant.
  • Bewirtschaftungskosten: Bewirtschaftungskosten sind Kosten, die anfallen, um den Betrieb der Immobilie sicherzustellen. Zu den Bewirtschaftungskosten zählen zum Beispiel Kosten für Müllabfuhr, Reinigungsdienste und Gartenpflege. Wie bei Reparatur- und Wartungskosten handelt es sich nicht um Gebühren, die an die Hausverwaltung gezahlt werden, sondern um Kosten, die im Zuge der Arbeit der Hausverwaltung entstehen.
  • Modernisierungskosten: Modernisierungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn die Hausverwaltung Modernisierungsmaßnahmen im Zuge von Renovierungen und Sanierungen ergreift. Renovierungen und Sanierungen tragen zu einer moderneren und energieeffizienteren Immobilie bei. 
  • Hausgeld: Das Hausgeld ist eine monatliche Vorauszahlung aller Eigentümer einer Immobilie an die Eigentümergemeinschaft und dient der Deckung aller Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Immobilie stehen. Gegebenenfalls ist es Aufgabe der Hausverwaltung, das Hausgeld zu verwalten. 

Wo trägt man die Kosten für die Hausverwaltung in der Steuererklärung ein?

Die Kosten für die Hausverwaltung trägt man in der Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage V, Zeile 47 (“weitere Werbungskosten”) ein. In die Ablage V der Steuererklärung lassen sich alle Verwaltungskosten eintragen, die mit der Vermietung der Immobilie in Verbindung stehen.

Bei hausverwaltung-hamburg.com von NOVITA finden Sie eine Hausverwaltung, die in Hamburg und in ganz Deutschland seriös und zuverlässig agiert. Mit unserer Expertise verhelfen wir Eigentümern zu einem reibungslosen Betrieb ihrer Immobilie. Selbstverständlich lässt sich auch unsere Hausverwaltung steuerlich absetzen.

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