Hausverwaltung wechseln
Aktualisiert am 
27. Oktober 2025

Hausverwaltung wechseln

Die Hausverwaltung zu wechseln, ist ein Schritt, den man gut planen sollte. Für den Wechsel der Hausverwaltung stellen wir auf dieser Seite eine einfache und vollständige Anleitung in 6 Schritten zur Verfügung. 

Um die Hausverwaltung zu wechseln, sollte man auf verschiedene Faktoren achten, zum Beispiel auf Kündigungsfristen. Mögliche Gründe für einen Wechsel der Hausverwaltung sind beispielsweise eine generelle Unzufriedenheit mit der aktuellen Hausverwaltung oder schwere Pflichtverletzungen.

Wir von hausverwaltung-hamburg.com sind eine professionelle Hausverwaltung, die zuverlässig und kompetent arbeitet. Wenn Sie Ihre Hausverwaltung wechseln möchten, stehen wir Ihnen zur Verfügung. 

Im Folgenden erklären wir alles wichtige darüber, wie man die Hausverwaltung wechselt.

Wie kann man die Hausverwaltung wechseln?

Die Hausverwaltung kann man wechseln, indem man den Verwaltungsvertrag prüft, die Gründe für die Vertragskündigung klärt, eine neue Hausverwaltung findet, eine WEG-Versammlung organisiert, der alten Hausverwaltung kündigt und eine neue Hausverwaltung einstellt. 

Im Folgenden ist in 6 Schritten erklärt, wie man die Hausverwaltung wechselt. 

1. Prüfen Sie den Verwaltungsvertrag

Prüfen Sie den Verwaltungsvertrag im ersten Schritt des Hausverwaltungswechsels, um Pflichten und Kündigungsfristen festzustellen. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 6 Monaten für Hausverwaltungen, wenn im Verwaltungsvertrag keine eigenen Kündigungsfristen festgelegt sind. 

Im Vertrag festgelegte Kündigungsfristen haben Vorrang vor der gesetzlichen Kündigungsfrist. Es ist möglich, die Hausverwaltung fristlos zu kündigen, wenn die Hausverwaltung ihre Pflichten grob verletzt hat (z. B. Veruntreuung von Geldern). Besteht keine grobe Pflichtverletzung, müssen sich Hauseigentümer an die Kündigungsfrist halten. 

2. Klären Sie die Gründe für die Vertragskündigung

Im zweiten Schritt des Hausverwaltungswechsels klären Sie die Gründe für die Vertragskündigung, denn die Gründe entscheiden maßgeblich darüber, wie schnell sich die Hausverwaltung kündigen lässt. 

Bei grober Pflichtverletzungen der Hausverwaltung ist es möglich, den Hausverwalter fristlos zu kündigen und umgehend eine neue Hausverwaltung einzustellen. Bei genereller Unzufriedenheit oder anderen Ursachen sind Hauseigentümer hingegen verpflichtet, sich an die Kündigungsfristen zu halten. 

3. Finden Sie eine neue Hausverwaltung

Im dritten Schritt des Hausverwalterwechsels finden Sie eine neue Hausverwaltung. Am besten sucht man online nach einer neuen Hausverwaltung oder man sieht sich in der erweiterten Umgebung der Immobilie nach einem geeigneten Hausverwalter um. 

Eine Hausverwaltung in der Nähe der zu verwaltenden Immobilie hat den Vorteil, dass der Hausverwalter in der Lage ist, regelmäßig Begehungen der Immobilie durchzuführen und sich selbst ein Bild der Lage vor Ort zu machen. 

Alternativ lässt sich eine Hausverwaltung auswählen, die rein digital und aus der Ferne agiert. Dies bietet den Vorteil, dass man als Hauseigentümer aus einem größeren Angebot von Hausverwaltungen wählen kann. So erhöht man die Chance, eine möglichst kompetente Hausverwaltung auszusuchen. 

Ob man eine lokale Hausverwaltung oder eine Hausverwaltung aus einer weiter entfernten Region wählt, hängt von den eigenen Bedürfnissen ab. Wir von Hausverwaltung Hamburg beispielsweise sind eine Hausverwaltung, die umfassende Leistungen für Hauseigentümer in Hamburg und deutschlandweit anbietet, indem wir gleichzeitig digitale Lösungen wie Dashboards sowie moderne Kommunikationswege einsetzen. Unsere technische Kompetenz in Verbindung mit neuesten digitalen Lösungen ermöglicht überdies die Umsetzung komplexer technischer Themen und Projekte unter Einbeziehung von verschiedenen Dienstleistern aus der Ferne bzw. minimaler Präsenz vor Ort.   

4. Organisieren Sie eine WEG-Versammlung

Im vierten Schritt des Hausverwaltungswechsels organisieren Sie eine WEG-Versammlung, auf der offiziell der Beschluss zum Wechsel der Hausverwaltung gefasst wird. Dieser Schritt ist nur notwendig, wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind. 

Über den Beschluss zum Hausverwalterwechsel wird auf der WEG-Versammlung abgestimmt. Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die nicht in der Lage sind, an der WEG-Versammlung teilzunehmen, haben die Möglichkeit, einem teilnehmenden Mitglied eine Vollmacht zu erteilen. Mit der Vollmacht ist es dem teilnehmenden Mitglied erlaubt, eine Stimme für das nicht-teilnehmende Mitglied abzugeben. 

5. Kündigen Sie die alte Hausverwaltung schriftlich

Im fünften Schritt des Hausverwalterwechsels kündigen Sie die alte Hausverwaltung schriftlich. In einer fristgerechten Kündigung ist es nicht notwendig, Gründe für die Kündigung anzugeben. Handelt es sich um eine fristlose Kündigung, sind Hauseigentümer hingegen dazu verpflichtet, die Ursachen anzugeben. 

6. Stellen Sie den neuen Hausverwalter ein

Im sechsten Schritt des Hausverwaltungswechsels stellen Sie den neuen Hausverwalter ein. Für einen reibungslosen Übergang ist es sinnvoll, die neue Hausverwaltung frühzeitig zu involvieren und sicherzustellen, dass die alte Hausverwaltung dem neuen Hausverwalter rechtzeitig alle notwendigen Unterlagen übergibt. 

Worauf sollte man beim Wechsel der Hausverwaltung achten?

Beim Wechsel der Hausverwaltung sollte man vor allem auf eine begründete Kündigung bei schweren Pflichtverletzungen, eine schriftliche Benachrichtigung an die alte Hausverwaltung und die Kündigungsfrist achten. 

Weitere wichtige Faktoren, die man beim Wechsel der Hausverwaltung beachten sollte, sind die Auswahl der richtigen neuen Hausverwaltung sowie ein transparenter Hausverwalterwechsel. 

Nachfolgend ist erklärt, worauf man beim Wechsel der Hausverwaltung achten sollte. 

  • Begründete Kündigung bei schweren Pflichtverletzungen: Bei schweren Pflichtverletzungen der bestehenden Hausverwaltung und der daraus folgenden fristlosen Kündigung ist unbedingt eine Begründung erforderlich, wenn man die Hausverwaltung wechselt. Dies ist vom Gesetz vorgegeben. 
  • Schriftliche Benachrichtigung an die alte Hausverwaltung: Die Kündigung der Hausverwaltung sollte schriftlich erfolgen, um juristisch auf der sicheren Seite zu sein, wenn man die Hausverwaltung wechselt. 
  • Kündigungsfrist: Es ist wichtig, die gesetzliche oder alternativ die im Verwaltungsvertrag festgelegte Kündigungsfrist zu beachten, wenn man einen Wechsel der Hausverwaltung anstrebt. Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist lässt sich ein Hausverwalterwechsel besser planen.
  • Die richtige neue Hausverwaltung: Wenn man die Hausverwaltung wechselt, sollte man die richtige neue Hausverwaltung finden. Dafür sollte man sich Zeit nehmen und mehrere Angebote miteinander vergleichen. 
  • Transparenter Hausverwalterwechsel: Der Wechsel der Hausverwaltung sollte transparent geschehen, sodass man als Hauseigentümer stets auf dem Laufenden ist. 

Aus welchen Gründen sollte man die Hausverwaltung wechseln?

Wichtige Gründe, aus denen man die Hausverwaltung wechseln sollte, sind beispielsweise fehlende Beratung und Unterstützung, schlechte Erreichbarkeit, fehlende Kommunikation und Transparenz, fehlende oder mangelhafte Leistungen, häufiger Personalwechsel, zu hohe Verwaltungskosten und fehlerhafte Abrechnungen.

Je nach Ursache für den Wechsel der Hausverwaltung ist es möglich, die bestehende Hausverwaltung entweder fristgerecht oder fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung der Hausverwaltung ist nur legitim, wenn eine schwere Pflichtverletzung vorliegt. Gründe für eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung der Hausverwaltung sind beispielsweise Veruntreuung von Gemeinschaftsgeldern, Missachtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder die Weigerung, Einsicht in Unterlagen zu gewähren. 

Nachfolgend sind die wichtigsten Gründe für einen Wechsel der Hausverwaltung aufgelistet. 

  • Fehlende Beratung und Unterstützung
  • Schlechte Erreichbarkeit
  • Fehlende Kommunikation und Transparenz
  • Fehlende oder mangelhafte Leistungen
  • häufiger Personalwechsel
  • Zu hohe Verwaltungskosten
  • Fehlerhafte Abrechnungen
  • Veruntreuung von Gemeinschaftsgeldern
  • Missachtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Weigerung, Einsicht in Unterlagen zu gewähren
  • Verstoß gegen Gesetze

Zur Hausverwaltung von hausverwaltung-hamburg.com wechseln

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer aktuellen Hausverwaltung sind, haben Sie die Möglichkeit, zur Hausverwaltung von hausverwaltung-hamburg.com zu wechseln. Wir sind Experten für die Hausverwaltung, die professionell, zuverlässig und transparent arbeiten. 

Die NOVITA GmbH unter hausverwaltung-hamburg.com wurde von Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Walter gegründet, der über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Immobiliensektor verfügt. In dieser Zeit hat er für namhafte Unternehmen wie HANSAINVEST Real Assets GmbH (heute SICORE) und IFM IMMOBILIEN AG gearbeitet sowie im Jahr 2016 die INCITA Invest GmbH mit Sitz in Hamburg gegründet, welcher er weiterhin vorsteht, und dabei umfangreiche professionelle Erfahrung im Immobilienbereich gesammelt. 

Mit hausverwaltung-hamburg.com erhalten Sie einen Partner, der umfassende Hausverwaltungsleistungen erbringt und sich stets nach Ihren Wünschen richtet. Wir bieten moderne und innovative Lösungen für Ihre Hausverwaltungsbedürfnisse und haben kurze Reaktionszeiten sowie eine gute Erreichbarkeit. Wenn Sie Ihre Hausverwaltung wechseln wollen, sind Sie bei der Hausverwaltung von hausverwaltung-hamburg.com genau richtig. 

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