
Der Hauptunterschied zwischen Hausverwaltung und Mietverwaltung ist, dass Hausverwaltungen für Wohnungseigentümergemeinschaften arbeiten, während Mietverwaltungen von einzelnen Eigentümern vermieteter Immobilien beauftragt werden.
Eine Hausverwaltung ist ein Dienstleistungsunternehmen, das die gemeinschaftlichen Flächen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft betreut. Zu den gemeinschaftlichen Flächen einer Eigentümergemeinschaft zählen zum Beispiel das Treppenhaus und der Eingangsbereich. Die Zuständigkeit der Hausverwaltung endet an der Wohnungstür der Mieter.
Eine Mietverwaltung ist ein Dienstleistungsunternehmen, das eine gesamte Immobilie mitsamt den Wohneinheiten im Auftrag eines Eigentümers betreut. Mietverwaltungen befassen sich vor allem mit der Auswahl neuer Mieter, dem Mietermanagement und der Verwaltung der Mieteinnahmen.
Wir von hausverwaltung-hamburg.com sind eine professionelle Immobilienverwaltung, die sowohl als Hausverwaltung als auch als Mietverwaltung agiert. Nachfolgend erklären wir genau, was die Unterschiede zwischen einer Hausverwaltung und einer Mietverwaltung sind.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Hausverwaltung und einer Mietverwaltung liegen beim Auftraggeber, den verwalteten Flächen und den Aufgaben. Von besonderer Bedeutung bei Hausverwaltung und Mietverwaltung sind die Unterschiede hinsichtlich der umgesetzten Beschlüsse, der Rechtsgrundlagen und der Ziele.
Die folgende Tabelle zeigt die bedeutendsten Unterschiede zwischen Hausverwaltung und Mietverwaltung.
| Hausverwaltung | Mietverwaltung | |
| Auftraggeber | Wohnungseigentümer-gemeinschaft | Eigentümer |
| Verwaltete Flächen | Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Waschküche, etc.), keine Wohneinheiten | Die gesamte Immobilie mitsamt allen Wohneinheiten |
| Wichtigste Aufgaben | Gemeinschaftseigentum verwalten, Eigentümerversammlungen organisieren, Wirtschaftspläne erstellen | Immobilie vermieten, Wohnungsübergaben durchführen, Nebenkostenabrechnungen erstellen, mit Mietern kommunizieren |
| Wessen Beschlüsse werden umgesetzt? | Beschlüsse der Eigentümerversammlung | Beschlüsse des Eigentümers |
| Rechtsgrundlagen | Wohnungseigentumsgesetz | Bürgerliches Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB) |
| Ziele | Reibungsloser Betrieb, Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums | Reibungsloser Betrieb, Instandhaltung und Wertsteigerung der gesamten Immobilie, Effektive Vermietung, Steigerung der Rendite |
Die Hausverwaltung arbeitet für die Wohnungseigentümergemeinschaft, während die Mietverwaltung von einem alleinigen Eigentümer beauftragt wird. Die Wohnungseigentümergemeinschaft setzt sich aus den Eigentümern der in einer Immobilie vorhandenen Eigentumswohnungen zusammen. Die WEG-Verwaltung verwaltet alle gemeinschaftlichen Flächen im Gebäude wie zum Beispiel das Treppenhaus und die Waschküche, während die Mietverwaltung für die gesamte Immobilie zuständig ist.
Zu den wichtigsten Aufgaben der Hausverwaltung gehören unter anderem die Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen und die Erstellung von Wirtschaftsplänen. Anders als WEG-Verwaltungen kümmern sich Mietverwaltungen vor allem um eine effektive Vermietung der Immobilie.
Die Hausverwaltung setzt die Beschlüsse der Eigentümerversammlung um, während die Mietverwaltung Entscheidungen und Anweisungen direkt vom Eigentümer entgegennimmt. Die WEG-Verwaltung fußt gesetzlich auf dem Wohnungseigentumsgesetz, wohingegen die Mietverwaltung auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch basiert (vor allem §§ 535 ff. BGB).
Sowohl Hausverwaltung als auch Mietverwaltung haben das Ziel, einen reibungslosen Betrieb der Immobilie zu gewährleisten und ihren Zustand zu erhalten. Die Instandhaltungsmaßnahmen der WEG-Verwaltung beziehen sich lediglich auf das gemeinschaftliche Eigentum, während die Mietverwaltung zusätzlich für den Erhalt der Wohnungen zuständig ist. Anders als eine WEG-Verwaltung setzt sich die Mietverwaltung für eine effektive Vermietung und eine Steigerung der Rendite ein.
Die Aufgaben von Hausverwaltung und Mietverwaltung umfassen aufgrund der andersartigen Auftragslage teils gravierende Unterschiede. Eine Hausverwaltung kümmert sich zum Beispiel um die Einberufung der Eigentümerversammlung, während eine Mietverwaltung Mieter auswählt.
Es gibt einige Gemeinsamkeiten bei den Aufgaben von Hausverwaltung und Mietverwaltung wie zum Beispiel die Instandhaltung der Immobilie und die Koordination von Dienstleistern.
In den folgenden beiden Abschnitten sind jeweils die wichtigsten Aufgaben von Hausverwaltungen und Mietverwaltungen dargestellt.
Eine Hausverwaltung übernimmt kaufmännische, rechtliche und technische Aufgaben für die Wohnungseigentümergemeinschaft wie zum Beispiel die Instandhaltung und Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen, die Einberufung der Eigentümerversammlung und Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern.
Die folgende Liste zeigt die wichtigsten Aufgaben und Leistungen einer Hausverwaltung.
Eine Mietverwaltung erbringt umfangreiche Leistungen für den Eigentümer wie zum Beispiel die Auswahl der Mieter, die Verwaltung der Mietkautionskonten und die Verwaltung der Mieteinnahmen. Besonders wichtig sind bei Mietverwaltungen die Erstellung der Betriebskostenabrechnung und die Erfassung aller Mieter.
In der folgenden Liste ist genau erklärt, was eine Mietverwaltung macht.
Die Frage, ob eine WEG Verwaltung oder eine Mietverwaltung besser geeignet ist, stellt sich nicht, weil eine WEG Verwaltung nur für eine Wohnungseigentümergemeinschaft in Frage kommt, während eine Mietverwaltung ausschließlich von einem einzelnen Eigentümer für die Verwaltung einer vermieteten Immobilie beauftragt werden kann.
Die Einstellung einer WEG Verwaltung bzw. Hausverwaltung ist grundsätzlich optional, solange die Eigentümergemeinschaft einstimmig dafür ist, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums selbst durchzuführen. Sobald ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft die Einstellung eines Verwalters fordert, ist die Beauftragung einer WEG Verwaltung in den meisten Fällen gesetzlich verpflichtend.
Anders als bei der WEG Verwaltung steht es dem alleinigen Eigentümer einer vermieteten Immobilie vollkommen frei, ob er eine Mietverwaltung einstellen will oder nicht. Für den Eigentümer einer vermieteten Immobilie lohnt sich die Einstellung einer Mietverwaltung, wenn er keine Zeit für die Verwaltung seiner Immobilie hat oder von den anfallenden Aufgaben überfordert ist. Die Mietverwaltung entlastet den Eigentümer und stellt sicher, dass die Verwaltung der Immobilie jederzeit gesetzeskonform verläuft.
Egal ob Hausverwaltung, WEG Verwaltung, Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung (SEV) – wir von hausverwaltung-hamburg.com bieten alle Arten von Immobilienverwaltung an. Mit unserer Erfahrung und Expertise stellen wir den reibungslosen Betrieb Ihrer Immobilie sicher.
Die NOVITA GmbH unter hausverwaltung-hamburg.com wurde von Dipl.-Wirt.-Ing. Markus Walter gegründet, der über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Immobiliensektor verfügt. In dieser Zeit hat Markus Walter für namhafte Unternehmen wie HANSAINVEST Real Assets GmbH (heute SICORE) und IFM IMMOBILIEN AG gearbeitet sowie im Jahr 2016 die INCITA Invest GmbH mit Sitz in Hamburg gegründet, welcher er weiterhin vorsteht.
Wir bieten umfangreiche Hausverwaltungsleistungen an, mit denen wir Sie als Eigentümer oder Eigentümergemeinschaft entlasten. Als Hausverwaltung für Hamburg und ganz Deutschland erfüllen wir alle gesetzlichen Vorgaben und setzen uns für die Instandhaltung Ihrer Immobilie ein.
Mit den Unterschieden zwischen Hausverwaltung und Mietverwaltung kennen wir uns bestens aus. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, um uns als Ihre neue Immobilienverwaltung zu beauftragen.