Wann muss die Hausverwaltung die Heizung einschalten?
Aktualisiert am 
22. September 2026

Wann muss die Hausverwaltung die Heizung einschalten?

Die Hausverwaltung muss die Heizung einschalten, wenn es draußen unter 16 Grad oder mindestens 2 Tage in Folge unter 18 Grad sind. Generell hat sich etabliert, dass die Hausverwaltung die Heizung zwischen Anfang Oktober und Ende April einschalten muss, obwohl es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt.

Mieter haben keine Verpflichtung, die Heizung einzuschalten. Bei der Hausverwaltung von NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com schalten wir die Heizung ordnungsgemäß ein, damit die Bewohner entsprechend ihren Bedürfnissen heizen können.

Im folgenden Abschnitt zeigen wir genau, bei welcher Temperatur die Hausverwaltung die Heizung einschalten muss.

Bei welcher Temperatur muss die Hausverwaltung die Heizung einschalten?

Die Hausverwaltung muss die Heizung einschalten, wenn die Außentemperatur bei unter 16 Grad bzw. 2 Tage in Folge bei unter 18 Grad liegt. Innerhalb der Heizperiode muss die Hausverwaltung gewährleisten, dass Innenräume tagsüber auf mindestens 20 Grad (21 Grad für Bäder und Toiletten) und nachts auf wenigstens 18 Grad erwärmt werden können.

Außerhalb der Heizperiode muss die Hausverwaltung die Heizung so einstellen, dass sich in Innenräumen zumindest 18 Grad erzielen lassen. Wenn sich die angepeilten Temperaturrichtwerte im Inneren trotz Einschaltens der Heizung nicht erreichen lassen, besteht für die Bewohner die Möglichkeit einer Beschwerde gegen die Hausverwaltung bzw. gegen den Vermieter. 

Die Hausverwaltung hat dafür Sorge zu tragen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert und die erwünschten Temperaturen in den Innenräumen sicherstellt. In vielen Fällen liegt ein Defekt vor, wenn die Heizung es nicht schafft, die Innenräume auf wenigstens 20 Grad zu erwärmen. Die Hausverwaltung hat die Pflicht, eine defekte Heizung reparieren oder austauschen zu lassen, damit die Bewohner ihre Wohnungen richtig heizen können.

Eine angemessene Beheizung ist vor allem in den kalten Jahreszeiten wichtig, die maßgeblich darüber entscheiden, wann die Hausverwaltung die Heizung einschaltet. Die Regelungen zum Einschalten der Heizung bei bestimmten Temperaturen gibt es, da sich das Wetter nicht streng an die Jahreszeiten hält und auch außerhalb der gängigen Heizperioden niedrige Temperaturen möglich sind. Zu welchem Zeitpunkt die Immobilienverwaltung die Heizung einstellen muss, beantworten wir im folgenden Abschnitt.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Hausverwaltung die Heizung einschalten? 

Es gibt keine gesetzliche Regelung, zu welchem Zeitpunkt die Hausverwaltung oder der Vermieter die Heizung einschalten muss, doch generell gilt als Heizperiode die Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende April. Konkret hat sich die Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April als Heizperiode etabliert, in der die Hausverwaltung in der Regel die Heizung einschaltet.

Während der Heizperiode muss die Heizung tagsüber (6:00 bis 23:00 Uhr) uneingeschränkt funktionieren und eine angenehme Temperatur in den Innenräumen sicherstellen.

Zu welchem Zeitpunkt die Hausverwaltung die Heizung einschalten muss, geht gegebenenfalls aus den Mietverträgen, der Hausordnung oder anderen relevanten Dokumenten hervor. Die Hausordnung hat sich an den vereinbarten Zeitpunkt zum Einschalten der Heizung zu halten, wenn ein solcher vertraglich festgelegt ist.

Anders als für die Hausverwaltung gibt es für Mieter keinen festen Zeitpunkt, zu dem sie die Heizung einschalten müssen, wie im folgenden Abschnitt erläutert wird.

Wann müssen Mieter die Heizung einschalten?

Wann Mieter die Heizung einschalten müssen, ist gesetzlich nicht geregelt, da sie nicht zum Heizen verpflichtet sind. Mieter haben das Recht, frei zu entscheiden, ob und wann sie heizen.

Mieter sollten darauf achten, dass durch das Unterlassen des Heizens keine Schäden an der Mietsache entstehen. In dauerhaft ausgekühlten Räumen besteht eine erhöhte Gefahr für Schimmelbildung. Bei extrem niedrigen Außentemperaturen besteht die Gefahr, dass die Heizungsrohre zufrieren. Aufgrund der Gefahren durch das Auslassen der Heizung ist es für Mieter empfehlenswert, zumindest ein wenig zu heizen, um Schäden an der Mietsache zu vermeiden. Schäden an der Mietsache, die durch Unterlassen des Heizens entstanden sind, lassen sich vom Vermieter grundsätzlich auf Kosten des Mieters beseitigen.

Wir von NOVITA / hausverwaltung-hamburg.com stellen als professionelle Hausverwaltung eine ordnungsgemäße Beheizung der von uns verwalteten Immobilien sicher. Als Hausverwaltung schalten wir die Heizung zu einem Zeitpunkt ein, der Bewohnern des Hauses bei niedrigen Außentemperaturen das Heizen nach Belieben ermöglicht.

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