
WEG Verwaltung ist die Betreuung des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnimmobilien, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehören. Wesentliche Aufgaben der WEG Verwaltung sind zum Beispiel die Buchführung und die Umsetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer.
Zu den wichtigsten Pflichten der WEG Verwaltung gehören die ordnungsgemäße Verwaltung und die Jahresabrechnung. Die Einstellung einer externen Hausverwaltung ist für die Eigentümer nicht verpflichtend.
Eine WEG Verwaltung wird eingestellt, indem auf der Eigentümerversammlung darüber abgestimmt wird. Jede Person mit einer Gewerbeerlaubnis und Mitglieder der Eigentümergemeinschaft haben die Möglichkeit, als Hausverwaltung tätig zu sein. Die Kosten für die Hausverwaltung liegen bei etwa 30 bis 70 Euro pro Wohneinheit pro Monat.
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Im Folgenden erklären wir alles Wichtige zu WEG Verwaltungen.
Die WEG Verwaltung ist die technische, wirtschaftliche und kaufmännische Betreuung von Wohnimmobilien, die mehreren Eigentümern gehören. WEG steht für Wohnungseigentümergemeinschaft. Die WEG Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum in einer Eigentumswohnanlage, also bspw. Treppenhaus, Aufzug und Waschküche.
Die wesentlichen Aufgaben der WEG Verwaltung sind Buchführung, Umsetzen der Beschlüsse der Wohnungseigentümer und die Führung der Bankkonten der Eigentümergemeinschaft. Besonderes Augenmerk liegt bei der WEG Verwaltung auf Aufgaben wie der Organisation, der Durchführung von Eigentümerversammlungen und der Instandhaltung.
Im Folgenden sind die wichtigsten Aufgaben der WEG Verwaltung erklärt.
Wesentliche Pflichten der WEG Verwaltung sind die ordnungsgemäße Verwaltung, die Jahresabrechnung und die separate Anlage der Gelder der Eigentümer. Sehr relevant für die WEG Verwaltung sind Pflichten wie das Ablegen von Rechenschaft, die mindestens einmal pro Jahr einzuberufende Eigentümerversammlung und die Schadensvermeidung.
Nachfolgend sind die wichtigsten Pflichten der WEG Verwaltung dargestellt.
Nein, eine externe WEG Verwaltung ist nicht Pflicht. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat freie Hand darüber, ob sie eine WEG Verwaltung einstellt oder nicht. Der Eigentümergemeinschaft ist es erlaubt, die Verwaltung ihrer Immobilie selbst zu übernehmen oder einen der Eigentümer zum Verwalter zu ernennen.
Die Einstellung einer externen WEG Verwaltung ist Pflicht, wenn ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft eine externe Hausverwaltung verlangt. Dass jeder Eigentümer innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft das Recht hat, eine externe Hausverwaltung zu verlangen, geht aus §18 WEG hervor.
Das neue Gesetz für die WEG Verwaltung stellt Regeln und Richtlinien dafür auf, wie die Verwaltung zu operieren hat. Das neue Gesetz für die WEG Verwaltung wurde im Jahr 2020 veröffentlicht.
Das neue Gesetz stärkt die Rolle der WEG Verwaltung und gibt ihr mehr Verantwortung und Möglichkeiten. Die Hausverwaltung hat zum Beispiel das Recht, eigenständige Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, wenn dadurch unmittelbar Schäden an der Immobilie verhindert werden.
Nach dem neuen Gesetz hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Recht, die WEG Verwaltung jederzeit abzuberufen. Das Vertragsverhältnis mit der Hausverwaltung endet spätestens 6 Monate nach der Abberufung. Bei gravierenden Pflichtverletzungen ist es möglich, die WEG Verwaltung fristlos zu kündigen und die Hausverwaltung zu wechseln.
Eine WEG Verwaltung wird bestellt, indem man einen entsprechenden Beschluss auf der Eigentümerversammlung fasst. Damit die Bestellung rechtens ist, muss die Eigentümergemeinschaft Angebote von mindestens 3 WEG Verwaltungen einholen. Auf der Eigentümerversammlung wird über die 3 Angebote abgestimmt.
Für die Einstellung einer WEG Verwaltung reicht eine einfache Mehrheit auf der Eigentümerversammlung. Vor der Abstimmung werden auf der Eigentümerversammlung alle Hausverwaltungsangebote vorgestellt.
Vor der tatsächlichen Einstellung der WEG Verwaltung wird der Verwaltervertrag geprüft. Im Verwaltervertrag werden alle wichtigen Eckpunkte der Zusammenarbeit zwischen Wohnungseigentümergemeinschaft und WEG Verwaltung festgehalten. Wichtige Eckpunkte im Verwaltervertrag umfassen zum Beispiel die Nennung der Vertragsparteien, die Festlegung des Vertragszeitraums und die Definition der von der Hausverwaltung zu erfüllenden Aufgaben.
Es kann jeder WEG Verwalter werden, der Inhaber einer Gewerbeerlaubnis oder Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Die Eigentümergemeinschaft hat das Recht, ein Mitglied aus ihren eigenen Reihen zum WEG Verwalter zu ernennen.
Ein externer WEG Verwalter muss über eine Zertifizierung verfügen. Die Zertifizierung erhält der Hausverwalter durch die Ablegung einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer.
Einem zertifizierten WEG Verwalter gleichgestellt sind zum Beispiel Personen mit der Befähigung zum Richteramt, ausgebildete Immobilienkaufleute, Immobilienfachwirte mit entsprechend geprüftem Abschluss und Hochschulabsolventen mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. Diese Personengruppen gelten automatisch als zertifiziert und benötigen keine Prüfung, um als WEG Verwalter tätig zu sein.
Die WEG Verwaltung kostet ungefähr 30 bis 70 Euro pro Wohneinheit pro Monat. Bei einer Immobilie mit 40 Wohneinheiten kostet eine WEG Verwaltung ungefähr 1.200 bis 2.800 Euro pro Monat bzw. 14.400 bis 33.600 Euro pro Jahr.
Wie viel genau die WEG Verwaltung kostet, hängt von Faktoren wie der Anzahl der Wohneinheiten, dem Zustand der Immobilie und der Distanz zum Verwalter ab. Gebäude in schlechtem Zustand erfordern zum Beispiel mehr Verwaltungsaufwand als Gebäude in gutem Zustand, sodass der Preis für die Hausverwaltung höher ausfällt.
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